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Leo IV: IG Leo warnt vor Vollmachten für Bahnmüller und Beck-Bazlen: nicht vorschnell unterschreiben!

Gestern Vormittag haben Sie als Anleger des Leonidas-Fonds IV ein Beiratsschreiben erhalten. Es enthält aus Sicht der IG Leo irreführende Formulierungen.

 

Dem Schreiben beigefügt ist zudem ein separates Vollmachtsformular, ohne jede vorherige Abstimmung mit dem Gesamtbeirat oder der IG Leo. Damit sollen Sie Herrn Bahnmüller und Herrn Beck-Bazlen eine bis 2029 laufende Vollmacht erteilen. Frau Dr. Schmidt-Morsbach steht als Vollmachtnehmerin hingegen ausdrücklich nicht zur Verfügung.

 

Die Art der Vollmachtsgenerierung wirft Fragen auf. Die IG Leo sieht sich daher veranlasst, Sie heute über den tatsächlichen Sachstand zu informieren.

 

 

1. Hintergrund und Ziel der laufenden Sonderprüfung

 

Seit Ende April untersuchte die IG Leo und jetzt der Beirat in einer Sonderprüfung auf Basis zugänglicher Unterlagen sowie interner Belege die genauen Hintergründe einer als Stellungnahme deklarierten „Verteidigungsschrift“ zugunsten von Max Hug. Dieses Dokument, bezeichnet als „Memo Verteidigung“, wurde von Rechtsanwalt Richard Notz erstellt und „rückwirkend“ aus Mitteln der in den „französischen Verfahren“ klagenden Fonds und französischer Projektgesellschaften abgerechnet und von Herrn Hartauer und Herrn Päffgen in Höhe von bis zu 100.000 EUR bezahlt. Der Inhalt des Dokuments, das angeblich eine Stellungnahme für die Fonds darstellen sollte, ist brisant: Es enthält keine belastbaren Regressstrategien, keine Analyse von Alternativen, keine objektive Bewertung der Risiken für die Fonds; dafür aber fast ausschließlich entlastende Argumente zugunsten des früheren Initiators Max Hug. Der Vorwurf liegt in der Bezahlung des Gutachtens durch Hartauer und Päffgen in Höhe von bis zu 100 TEUR. 

 

Zwei Ausgaben des renommierten Branchendienstes „kapital-markt intern“ haben die Vorwürfe in ihrer ganzen Tiefe journalistisch aufgegriffen, mit bemerkenswerter Deutlichkeit.

 

 

Aus Sicht der IG Leo ist erkennbar, dass dieser Sachverhalt die Fortsetzung der Geschäftsführung unter Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen in den Leonidas-Fonds massiv in Frage stellt. Schon aus Gründen elementarer Governance- und Compliance-Hygiene ist ein personeller Neuanfang unumgänglich. Eine Geschäftsführung, die selbst im Verdacht steht, Fondsmittel zweckwidrig verwendet und schwerwiegende Interessenkonflikte nicht offen gelegt zu haben, kann nicht zugleich glaubhaft für Aufklärung, Regress und Erneuerung sorgen.

 

Bereits die fehlende Transparenz der letzten zwei Jahre und das aktuelle Kommunikationsverhalten gegenüber Beiräten und Anlegern reichen aus, um einen klaren Schlussstrich zu ziehen. Die IG Leo fordert deshalb einen vollständigen Neuanfang ohne Hartauer, Päffgen und die CAV – im Interesse aller Anleger und im Sinne einer verlässlichen, integren und unabhängigen Fondsführung.

 

 

2. Die Beiratsinitiative zum Sonderkündigungsrecht

 

Im Juni 2025 wurde offenkundig, dass die Sonderprüfung nicht kurzfristig abgeschlossen werden kann – insbesondere wegen der obstruktiven Haltung der CAV-Geschäftsführung sowie ihres Rechtsbeistands, Rechtsanwalt Richard Notz. Die Untersuchung wird durch verspätete Rückmeldungen und selektive Informationspolitik systematisch behindert. Obwohl sich Notz frühzeitig zu einer jederzeitigen Rückkehr aus dem Urlaub bereit erklärt hatte, blieb das persönliche Gespräch aus. Die Herausgabe von Unterlagen wurde über Wochen verschleppt.

 

Gleichzeitig rückte ein entscheidender Stichtag näher: Der Geschäftsführungsbesorgungsvertrag verlängert sich in allen Fonds automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis spätestens 30. Juni 2025 gekündigt oder um eine ordentliche Kündigungsoption ergänzt wird. Eine Verlängerung hätte für die Fonds eine vertragliche Bindung bis Ende 2026 mit jährlichen Kosten von über 800.000 EUR bedeutet – unabhängig vom Ergebnis der laufenden Prüfung.

 

Um die Fonds handlungsfähig zu halten, entwickelte die IG Leo gemeinsam mit mehreren Beiräten eine Lösung: einen Nachtrag zum bestehenden Geschäftsführungsbesorgungsvertrag, der ein ordentliches Kündigungsrecht zum 31. August 2025 vorsieht. Damit kann auch nach Abschluss der Sonderprüfung fristgerecht reagiert werden – ohne die Unschuldsvermutung zu verletzen.

 

Diese Beiratsinitiative wurde zuletzt in den Beiratsgremien mehrheitlich, teils einstimmig mitgetragen. Ausnahme: Der Beirat des Leonidas IV, namentlich Herr Bahnmüller und Herr Beck-Bazlen, stellte sich ausdrücklich gegen diese Initiative und gegen die Beiratsvorsitzende. Sie lehnten eine gemeinsame fondsübergreifende Aufforderung an die Geschäftsführung auf freiwillige Erstellung des Nachtrags vehement ab.

 

Daher forderte die IG Leo die Geschäftsführung am Freitag, 14. Juni 2025, mit Fristsetzung bis Sonntag, 16. Juni 2025, zur Umsetzung des Nachtrags in allen Fonds auf. Für den Fall der Verweigerung wurde die Einleitung einer Gesellschafterentscheidung angekündigt. Die CAV lenkte ein – und fertigte den Nachtrag in allen Fonds, auch im Fonds Leonidas IV.

 

 

3. Missstände im Fonds Leo 4 – Benjamin Ganz als weiterer Beirat

 

Die IG Leo hat bereits vor einigen Wochen Benjamin Ganz gebeten, sich für die bevorstehende Beiratswahl im Fonds Leonidas IV sowie V zur Verfügung zu stellen.:

 

Benjamin Ganz ist als Ingenieur und Projektleiter in der Solarbranche tätig und bringt damit nicht nur langjährige fachliche Expertise mit, sondern auch ein besonderes Maß an persönlicher Betroffenheit: Seine Familie zählt mit über 2 Mio. EUR Eigenkapital zu den größten Einzelinvestoren der Leonidas-Fonds. Die Familie vertritt darüber hinaus weitere Großinvestoren und einen breiten Anlegerfreundeskreis, und kümmert sich damit ganz konkret um unsere Investitionen.

 

Im Fonds Leonidas V hat die Beiratswahl längst stattgefunden. Nach § 18 Abs. 6 der Fonds-Satzung ist die Geschäftsführung verpflichtet, binnen zehn Tagen nach Fristablauf zur Stimmabgabe das Wahlergebnis an alle Gesellschafter und Treugeber mitzuteilen. Diese Frist ist inzwischen seit Wochen verstrichen – dennoch verweigert die Geschäftsführung bis heute jede Auskunft über das Ergebnis.

 

Ein solches Verhalten ist nicht nur satzungswidrig, sondern wirft schwerwiegende Fragen auf: Es entsteht der Eindruck, dass das Wahlergebnis bewusst zurückgehalten wird, weil es der Geschäftsführung nicht passt. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre das ein eklatanter Eingriff in eine freie und ordnungsgemäße Wahl durch die Anleger – mit dem Ziel, sich unliebsame Kontrolleure vom Leib zu halten. Die IG Leo hält ein solches Verhalten für völlig inakzeptabel und unvereinbar mit jeder rechtsstaatlichen Governance-Praxis.

 

Benjamin Ganz und die IG Leo haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den wirtschaftlichen und technischen Problemen im Fonds Leonidas IV und V befasst – insbesondere mit Blick auf die Betriebsführung in den teils gemeinsamen französischen Projektgesellschaften. Dabei sind uns zahlreiche Missstände aufgefallen, die bis heute nicht hinreichend aufgearbeitet wurden:

 

  • Kein Fortschritt beim Anlagenausbau: Seit der Übernahme der Geschäftsführung durch die CAV im Frühjahr 2022 wurden in zwei Jahren keine substantiellen Umbauarbeiten realisiert – nicht einmal bei jener Anlage, die im August 2024 einem Brand zum Opfer fiel. Dabei laufen die Einspeisevergütungen mit bis zu 50 ct/kWh nach 20 Jahren aus. Jeder Tag Verzögerung bedeutet wirtschaftlichen Verlust.

  • Fehlende Vor-Ort-Präsenz: Nach aktuellem Kenntnisstand war die CAV-Geschäftsführung bis mindestens März 2025 bei keiner einzigen der französischen Anlagen vor Ort – ganz im Gegensatz zu den Anlagen eigener CAV-Fonds, die regelmäßig im Fokus der CAV-Kommunikation stehen.

  • Versäumnisse bei Pflege und Wartung: Grünflächen wurden teilweise nicht rechtzeitig gemäht, was zu Verschattungen und Ertragseinbußen führte. Sicherheits- und Überwachungssysteme fielen aus und wurden offenbar nicht zeitnah repariert – mit dem Risiko fehlenden Versicherungsschutzes.

  • Intransparenz beim Zahlungsfluss: Über Monate hinweg wurden Einspeisevergütungen durch den Netzbetreiber EDF offenbar nicht gezahlt. Ob diese Ausstände inzwischen beglichen sind, wurde seitens der Geschäftsführung gegenüber den Beiräten oder Anlegern – soweit ersichtlich – nicht kommuniziert.

 

 

4. Warum die Vollmachtskampagne von Bahnmüller und Beck-Bazlen kritisch zu sehen ist

 

Das Beiratsschreiben vom 25.06.2025 fordert Sie auf, Herrn Bahnmüller und Herrn Beck-Bazlen eine Vollmacht zur Stimmrechtsvertretung bis zum Jahr 2029 zu erteilen – also über volle vier Jahre. Diese Laufzeit überschreitet nicht nur die reguläre, in der Satzung vorgesehene Amtszeit eines Beirats von drei Jahren. Sie soll es wohl ermöglichen, dass sich die beiden gegenseitig bei der bevorstehenden Wahl am 30. Juli 2025 und auch noch einmal 2028 selbst wieder in den Beirat wählen, um damit bis zum Ende der Fondslaufzeit 2029 im Amt zu bleiben.

 

Benjamin Ganz hatte im Juni eine umfassende und sachlich formulierte Anfrage an die Beiräte des Leonidas IV gerichtet, mit konkreten technischen und wirtschaftlichen Fragen zur Situation aller französischen Solarprojektgesellschaften. Keine einzige der Fachfragen konnte beantwortet werden, stattdessen wurde auf fehlende Informationen, ausgelaufene Dienstleistungsverträge und die angebliche Belastung durch öffentliche Kritik (!) verwiesen. Mit anderen Worten: Die Geschäftsführung liefert seit zwei Jahren nicht. Das ist KEINE traurige Ausnahme, sondern in allen Fonds der Fall!

 

Noch brisanter ist jedoch, was daraus gemacht wird: Statt für Transparenz, Aufklärung und einen echten Neuanfang in der Geschäftsführung einzutreten, sammeln Herr Bahnmüller und Herr Beck-Bazlen nun Vollmachten für sich selbst ein, um jene Geschäftsführung zu stützen, die seit zwei Jahren Beiräte übergeht, Anleger ignoriert und offenkundig nichts gegen die technischen und wirtschaftlichen Probleme in den Anlagen unternimmt.

 

Zur Begründung schreiben sie im Beiratsschreiben wörtlich:

 

„Ein weiterer Wechsel in der Geschäftsführung wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll und birgt das Risiko unnötiger Instabilität.“

 

Diese Aussage ignoriert vollständig, dass die bestehende Instabilität genau aus dem destruktiven Verhalten der aktuellen Geschäftsführung resultiert, nicht aus der IG Leo.

 

Aus unserer Sicht dient die heutige Vollmachtskampagne daher jedenfalls nicht der Anlegervertretung.

 

 

5. Empfehlung und Ausblick

 

Die IG Leo hat sich seit ihrer Gründung 2022 als konsequente, anlegerorientierte und unabhängige Interessenvertretung erwiesen. Unsere Empfehlung:

 

  • Stimmen Sie selbst ab, wenn Sie teilnehmen können und/oder erteilen Sie der IG Leo eine klare, jederzeit widerrufliche und kostenlose Vollmacht:



  • Auch mit einer IG-Leo-Vollmacht können Sie jederzeit Weisungen zur Abstimmung geben oder eigenständig selbst abstimmen.

  • Eine Zersplitterung der Vertretung halten wir für gefährlich, insbesondere im Fonds IV, der enge strukturelle Verflechtungen mit dem Fonds V aufweist.

 

Wir warnen daher vor einer Bevollmächtigung von Herrn Bahnmüller oder Herrn Beck-Bazlen, deren Nähe zur derzeitigen Geschäftsführung bedenklich erscheint – gerade weil sich diese mit dem Verdacht einer Untreue konfrontiert sieht. Sollten Sie die Vollmacht erteilt haben, raten wir zum unverzüglichen Widerruf!

 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen – und stehen Ihnen weiterhin mit voller Transparenz, Klarheit in unserer Meinung und großem persönlichen Einsatz zur Seite.

 

Für die

Interessengemeinschaft IG Leo

 

Benjamin Ganz

Investor und Mitglied der IG Leo

Wolfgang Wittmann

Dr. Klaus Höppner

Claus Aufmuth

(Gründungsmitglieder der IG Leo)

Interessengemeinschaft IG-LEO

Von Anlegern der Leonidas Fonds für Anleger der Leonidas Fonds

 

Adresse:

IG LEO c/o Kanzlei ADWUS, 

Leipziger Platz 21, 

90491 Nürnberg

 

Vertreten durch 

Ralf Maier-Geißer

Claus Aufmuth

Alois Ganz

Dr. Klaus Höppner

 

Kontaktdaten:

mitglied@ig-leo.de

Telefon: 0911/50 64 65 0 

Fax: 0911/50 64 65 27

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