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FAQ zu Aussagen der HTB

Stellungnahme zu den Aussagen der HTB-Gruppe in den letzten Tagen und Wochen:

1. E-Mail der HTB vom 24.03.2023 „Leonidas – Nachricht des Fondsmanagements“

  • „Leider hat die Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von der Sozietät Schirp aus Berlin unseren Appell ignoriert und mit kürzest möglicher Frist Gesellschafterversammlungen einberufen, deren Einladung unserer Ansicht nach schon nicht rechtmäßig war. Lassen Sie sich bitte nicht von Frau Dr. Schmidt-Morsbachs wortreichen Erklärungen in die Irre führen, sie sind das Papier nicht wert.“

    • Bis heute hat die HTB keinen einzigen der mittlerweile zahlreichen Gründe für den Ausschluss der von der HTB-Gruppe als Geschäftsführung der Leonidas-Fonds widerlegt oder wenigstens kommentiert: Weder im Vorfeld der Einberufungsverlangen, auf den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen selbst oder zumindest gegenüber dem Gericht im Rahmen der Einstweiligen Verfügungen.

    • Ein Gericht schreibt: „Ein Verfügungsgrund liegt auch wegen des Zuwartens der Antragstellerin mit Einreichen des gegenständlichen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht vor. Die Antragstellerin wusste nämlich, wie sich aus den vorgelegten Anlagen ergibt, bereits seit 27.01.2023 (Aufforderung zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung in Präsenz, Anlage Ast 9), dass der Beirat der Fondsgesellschaft auf die Durchführung einer Präsenzversammlung bestehen und dass er diese ggf. selbst einberufen wird. In dem Aufforderungsschreiben waren auch bereits die hier gegenständlichen Tagesordnungspunkte benannt.“

    • Alle Einstweiligen Verfügungen der HTB wurden von den befassten Gerichten klar und eindeutig abgelehnt.

 

  • „Wir haben im Vorhinein gegen mehrere dieser Versammlungen beim Landgericht Nürnberg sog. Einstweilige Verfügungen auf Nicht-Durchführung beantragt. Diese sind nicht gleich abgelehnt worden, das heißt, der Richter konnte in den Argumenten unserer Rechtsanwälte genügend Anhaltspunkte erkennen, dass eine gründlichere Prüfung notwendig war. Nun liegt, wie wir wussten, die Hürde für ein kurzfristiges Verbot der Durchführung von Gesellschafterversammlungen sehr hoch. Das Gericht hat zwar den Einstweiligen Verfügungen nicht stattgegeben, aber angeregt, Hauptsacheverfahren anzustrengen und somit berechtigte Klagen gegen die verschiedenen Beschlussfassungen zu erheben.“

    • Ein Gericht schreibt sachlich: „Sollten die beabsichtigten Beschlüsse fehlerhaft oder gar nichtig sein, kann die Antragstellerin diese gemäß § 13 Ziffer 7. des Gesellschaftsvertrags analog §§ 241 ff. AktG nach dem kapitalgesellschaftsrechtlichen Klagesystem anfechten.“

    • Ein Gericht schreibt in einer Begründung: „Nach einer Entscheidung des KG Berlin (GmbHR 2011, 1272) wurde allein die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses als wichtiger Grund für die Abberufung der Geschäftsführung angesehen.“

 

  • „Wir haben immer mehr den Eindruck, dass die IG-Leo eine Tarnorganisation von und für Herrn Max-Robert Hug ist. So sollen z.B. laut den Beschlussfassungen dieser Woche Gesellschaften von Herrn Hug mit zukünftig deutlich höheren Vergütungen bedacht werden. In den bereits laufenden Gerichtsverfahren in Frankreich werden wir Licht ins Dunkel über das Treiben von Herrn Hug (und natürlich auch Frau Grieseler) bringen.“

    • Die IG-Leo begrüßt und unterstützt jede Aufklärungsarbeit durch die Gerichte in Frankreich. Dabei fordert die IG-Leo ein Mehr, nämlich dass nicht nur einzelne, sondern alle potenziellen Anspruchsgegner in die Verfahren mit einbezogen werden müssen. Das ist von Seiten der HTB aber nicht geschehen, da die geschäftsführenden Gesellschaften der Fonds außen vor bleiben, in einem Fall sogar auf der Seite der potentiellen Kläger stehen.

    • Dem Stil einer medialen Vorverurteilung, das stimmt, schließt sich die IG-Leo nicht an, da im Moment in den Verfahren in Frankreich der Sachverhalt ermittelt wird, etwaige Klagen ausgesetzt sind.

    • Die IG-Leo fordert darüber hinaus, nicht nur diesen einzigen Sachverhalt der sogenannten „Initiatorenzahlungen“ aufzuklären und nach einer rechtlichen Prüfung bei Aussicht auf Erfolg mit aller Konsequenz Schadensersatzklagen zu erheben. Es müssen alle schadensersatzverdächtigen Sachverhalte aufgeklärt und ggf. Schadensersatzforderungen gerichtlich durchgesetzt werden. Die erste Sonderprüfung eines Sachverhalts ist daher auf den Weg gebracht – übrigens gegen den Widerstand der HTB-Fondsgeschäftsführung, indem die Höhe der Vergütung des Gutachters kritisiert und die Herausgabe von Unterlagen bis heute verweigert wird.

 

2. E-Mail der HTB vom 17.03.2023 „Nachricht des Fondsmanagements zu aktuellen Geschehnissen“

  • "Wir können daher nicht unterstützen, dass sich bei Ihrer Fondsgesellschaft die Beiräte noch zusätzlich für eine Erhöhung der Treuhandvergütung einsetzen. Auch hier gilt: Wir kämpfen um Ihr Geld!"

    • Die Beiräte haben in den Einberufungsverlangen zu den vier außerordentlichen Gesellschafterversammlungen geschrieben: „Die Anlegerverwaltung obliegt nach § 5 Abs. 3 des Treuhändervertrages originär der Treuhandgesellschaft. Daher sollen die Anleger darüber entscheiden, ob die Treuhand diese Aufgabe wieder übernimmt. Dabei wird auch über die finanzielle Ausstattung entschieden, vgl. § 10 des Treuhändervertrages und § 6 Abs. 5 i.V.m. § 15 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftervertrages.“ Die Gesamtkosten der Fondsgesellschaften steigen daher nicht, da die Vergütung der bisherigen Anlegerverwaltung parallel entfällt.

    • Aufgrund der jüngsten Erkenntnisse um die Anlegerverwaltung durch die Re-Fonds GmbH (ehemals HTB Renewable Energy Holding GmbH) ist ein Austausch aus Sicht der IG-Leo mittlerweile alternativlos: Mit Martin Retsch wurde ein Geschäftsführer eingesetzt, der als AKTIVER VERMITTLER VON KAPITALANLAGEN vollen Zugriff auf alle unserer Daten als Anleger – bis hin zu unserer Bankverbindung – hat. Hinzu kommt, dass Herr Retsch eine zentrale Rolle in Bezug auf die Investments der Deutschen Lichtmiete einzunehmen scheint, in dem private Anleger um viele Millionen gebracht worden sind. Offensichtlich stammt Herr Retsch aus dem Netzwerk des HTB-Eigners, Dr. Wolfgang Wiesmann mit Wohnsitz in der Schweiz, der ebenfalls in enger, geschäftlicher und sogar gesellschaftsrechtlicher Verbindung zu Protagonisten bei der Deutschen Lichtmiete steht. Vergleichen Sie dazu bitte ausführlich: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/16745598-entsetzen-beziehungsgeflecht-htb-eigners-dr-wolfgang-wiesmann-martin-retsch-lichtmiete-ag-u-a

 

  • „Sehen Sie uns bitte nach, dass wir die völlig abstrusen Unterstellungen nicht im Detail kommentieren“

    • Genau auf diese Kommentierung, also die Stellungnahme zu den Gründen für einen Ausschluss der HTB-Geschäftsführung, warten die Anleger aber dringend. Es bleibt abzuwarten, ob die HTB das zumindest in etwaigen Anfechtungsklagen gegen die auf den vier jüngsten, außerordentlichen Gesellschafterversammlungen getroffenen Beschlüsse nachholen wird. Gerne werden wir Ihnen diese Antworten dann umgehend im Wortlaut zur Verfügung stellen.

 

  • „Von einigen Mitgesellschaftern wissen wir, dass bei der Ladung offensichtlich alte und unvollständige Gesellschafterlisten genutzt wurden.“

    • Der Grund für diese rechtswidrige Haltung ist für uns klar: Es sollte verhindert werden, dass die Beiräte die Einladungen zu den Gesellschafterversammlungen selbst an die Anleger verschicken können – und wenn sie es doch tun, dann wollte die HTB einen Anfechtungsgrund gleich selbst geschaffen haben. Das schreibt die HTB in einer Mitteilung an alle Leonidas-Anleger am 13.03.2023 („Update des Fondsmanagements“): „Der Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten von Ihnen als Anleger ist eine vertrauensvolle Aufgabe. Die Beiräte haben Ihre Daten von der Geschäftsführung angefordert, aber nicht erhalten, da nicht erkennbar ist, wie einzelne Beiratsmitglieder mit schützenswerten Daten korrekt umzugehen wissen. Die Beiräte haben trotzdem zu Versammlungen eingeladen in vollem Bewusstsein, dass die aktuellen Daten der Anleger nicht bekannt sind. Dadurch sind viele Gesellschafter gar nicht geladen worden und andere wiederum erhalten nun wiederholt Post zu längst verstorbenen Familienangehörigen. Eine korrekte Gesellschafterversammlung ist so nicht durchzuführen.“

    • Dass die Beiräte die Einladungen an die Anleger selbst verschicken, ist ihr im Gesellschaftsvertrag § 12, 14 verankertes Recht, nachdem die HTB-Geschäftsführung der ihrerseits im Gesellschaftsvertrag verankerten Pflicht nicht nachgekommen ist, die Einladungen an die betroffenen Anleger zu verschicken.

 

  • „Weiterhin hat sich von Ihrer Fondsgesellschaft kein einziger Anleger bei uns gemeldet, der seine Stimme auf dieser Veranstaltung selbst ausüben möchte. Damit würde die Treuhandgesellschaft von Herrn Hug allein abstimmen und sich jeglicher Kontrolle entziehen. Ihre Beiräte legen damit das Schicksal Ihrer Vermögenswerte in die Hände von Herrn Hug – derselben Person, die rd. 10 Mio. EUR mutmaßlich zu Unrecht aus den Leonidas-Fonds bzw. deren Projektgesellschaften erhalten hat!“

    • Die IG-Leo repräsentiert mittlerweile mehr als 50 % der Anlegerstimmen aller Leonidas-Fonds. Diese Stimmen kann die IG-Leo per Vollmacht abgeben. Hinzu kommen Weisungen von Anlegern, die an die jeweilige Treuhandgesellschaft gesendet wurden in Höhe von mehr oder minder 20 %. Somit konnten in allen vier Gesellschafterversammlungen die Mehrheit der Stimmen durch die (per Vollmacht bzw. Weisung) vertretenen Stimmen von Anlegern abgegeben werden. Die jeweilige Treuhandgesellschaft hat keinen einzigen Mehrheitsbeschluss herbeigeführt.

    • Was in diesem Zusammenhang richtig ist: Die Treuhandgesellschaften haben die Anliegen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und den anwesenden Beiräten mit ihren Stimmen zusätzlich unterstützt.

 

  • „Wir haben Kenntnis von einigen Anschreiben der IG-Leo an Sie und Ihre Mitgesellschafter erhalten. Sehen Sie uns bitte nach, dass wir die völlig abstrusen Unterstellungen nicht im Detail kommentieren und uns auch nicht auf das Niveau dieser Schreiben begeben werden. Wichtig ist: Wir sind nicht abhängig von Frau Grieseler oder gar mit ihr wirtschaftlich verflochten. Diese Unterstellung ist und bleibt falsch! Vielmehr haben wir als Erste die fragwürdigen Zahlungen im Millionenbereich ermittelt und haben im Namen der geschädigten Gesellschaften Frau Grieseler persönlich auf Schadensersatz verklagt.“

    • Dieser Absatz macht die Kommunikationsstrategie der HTB deutlich: Jedwede Antworten/Kommentare zu den von den Beiräten aufgeführten Gründen, die für eine sofortigen Ausschluss der geschäftsführenden HTB-Gesellschaften aufgeführt sind, werden von der HTB verweigert. Stattdessen verweist die HTB gebetsmühlenartig auf die Schadensersatzklagen in Frankreich, bei denen es sich tatsächlich um so genannte Beweissicherungsverfahren handelt. Sogar zu den Kosten dieser Verfahren und der beauftragten Rechtsanwälte gibt die HTB-Gruppe bis heute weder Anlegern und auch nicht den Beiräten eine Auskunft.

    • Wir als IG-Leo sagen: Das eine zu „tun“, bedeutet nicht, wirklich alles andere lassen zu dürfen.

 

3. E-Mail der HTB vom 16.03.2023 Leonidas – Update des Fondsmanagements – BayWa und Umfirmierung

  • Hauptaufgabe der BayWa:re wird die Überwachung der Tätigkeiten und Abrechnungen der aktuellen Dienstleister sein.“

    • Im Klartext: Die aktuellen Dienstleistungsunternehmen machen weiter. Das sind im Wesentlichen die Unternehmen der Antje Grieseler, ihrem Ehemann Guntram Grieseler, ihrem Sohn Marius Grieseler und Ralf Schamberger. Der Umsatz dieser Unternehmen beträgt – sowie aus dem Bundesanzeiger sowie den französischen Pendants ersichtlich - im Jahr ca. 9 Mio. Euro.

 

  • „Der renommierte Konzern und Assetmanager BayWa r.e. wird die Geschäftsführung der Projektgesellschaften von zunächst 12 Wind- und Solarparks in Frankreich und in einem späteren Schritt möglichst auch die Geschäftsführung aller übrigen Anlagen in Frankreich und Italien übernehmen.“

    • Die HTB steht in allen Leonidas-Fonds vor dem Ausschluss der geschäftsführenden Gesellschaften. Ausgerechnet drei Werktage vor der ersten, diesbezüglichen Abstimmung von Anlegern auf den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen in Nürnberg schafft die HTB Fakten.

    • Die HTB-Geschäftsführung lässt weder Anleger noch Beiräte über die Mandatierung der BayWa r. e. abstimmen. Die HTB hat weder Anleger noch Beiräte im Vorfeld informiert, sondern einfach vor vollendete Tatsachen gestellt, trotz gegenteiliger Zusage seitens der HTB-Gruppe noch im Dezember 2022.

    • Eine Ausschreibung des Mandats hat nicht stattgefunden. Noch schlimmer: Eine Bewerbung der CAV Partners AG wurde verhindert, indem die Herausgabe jedweder ausschreibungsrelevanter Unterlagen von der HTB-Geschäftsführung verweigert wurde.

 

  • „Wichtig ist uns noch, Ihnen vorab eine anstehende Veränderung mitzuteilen. Vor einigen Tagen wurde die HTB Renewable Energy Holding GmbH umbenannt in Re:Fonds GmbH.“

    • Die HTB-Gruppe hat Ihnen diese Namensänderung erst nach der Veröffentlichung der IG-Leo bekannt gegeben. Beim Notar unterzeichnet wurde die Umfirmierung bereits am 22.02.2023, also mehr als drei Wochen vor der Kommunikation der HTB.

    • Die HTB-Gruppe verschweigt Anlegern und Beiräten bis heute das Ausscheiden von Dr. Peter Lesniczak als Geschäftsführer. Ob Dr.Lesniczak im Hintergrund trotzdem noch aktiv ist, das entzieht sich unserer Kenntnis.

4. E-Mail der HTB vom 13.03.2023 Leonidas – Update des Fondsmanagements

  • „Am 6. Mai 2021 ist gegen die Fondsgesellschaft Leonidas 17 eine Strafe von 250.000 Euro verhängt worden, weil die Rechnungslegungsunterlagen für das Jahr 2016 nicht wie vorgeschrieben vorgelegt worden waren. Die damalige Geschäftsführung hat versucht, diese Strafe abzuwenden. Im Dezember 2022 wurde die Gesellschaft dann aber vom Bundesamt für Justiz zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen aufgefordert und die jetzige Geschäftsführung hat auf anwaltlichen Rat der Strafe zustimmen müssen. Wir prüfen derzeit nach Absprache mit dem Beirat, wer für die Versäumnisse verantwortlich ist und werden von dem oder den Verantwortlichen Ihr Geld zurückzuholen.“

    • Die HTB-Geschäftsführung erwähnt in diesem Zusammenhang nicht, dass sie die 250.000 Euro bezahlt, über Wochen diese Zahlung aber weder dem Beirat noch den Anlegern mitgeteilt hat.

    • Die HTB verschweigt ebenfalls, dass es ein Mitglied des Beirats war, dem extrem hohe „Rechtsberatungskosten“ in der Bilanz aufgefallen sind, in denen die Zahlung regelrecht versteckt war. Erst nach Entdeckug/auf Nachfrage des Beirats wurde das Thema also behandelt.

    • Die verantwortliche Buchhaltungsgesellschaft PRJMA Unternehmensberatungs GmbH mit dem Gesellschafter und Geschäftsführer Ralf Schamberger wird Ihnen auch nicht mitgeteilt.

 

  • „Die Fondsgesellschaft Leonidas 17 hat in ihren Büchern eine offene Forderung in Höhe von 150.000 Euro an die Leonidas Treuhand. Ihre Geschäftsführung hat 2022 den Geschäftsführer, Herrn Max-Robert Hug, zur Zahlung aufgefordert. Weil eine Zahlungsbereitschaft nicht zu erkennen war, ist im Dezember 2022 Klage eingereicht worden.“

    • Die HTB sagt Ihnen nicht, dass Herr Hug am 18.12.2022 an Mark Hülk von der HTB geschrieben, den Beirat in Kopie gesetzt hatte: „Damit wir ein gemeinsames Vorgehen (gerne unter Hinzuziehung des Beirats des Fonds) zum Vorteil der Anleger des von Ihnen vertretenen Fonds Leonidas 17 KG abstimmen können, senden Sie uns gerne ihren Vorschlag eines Verjährungsverzicht für uns zu (…)“.

 

  • „Leider stimmen einige Beiräte ihre Stellungnahmen nicht mit der Geschäftsführung ab und laden die Geschäftsführung auch nicht zu Beiratssitzungen. Dadurch gibt es in den Einladungen oder anderen Veröffentlichungen viele eklatante Fehler.“

    • Die HTB verlangt von den Beiräten allen Ernstes, dass diese sich nicht ohne das Beisein der HTB unterhalten und abstimmen dürfen. Dies rechtfertigt die HTB mit der Unterstellung, dass die Beiräte ohne eine Anleitung durch die HTB „eklatante Fehler“ machen würden. Mit Verlaub, das ist eine Haltung, die der eines totalitären Staates gleichkommt.

    • Ein Beirat hat den Zweck sich eine eigene Meinung im Sinne der Anleger zu bilden und diese mit der Geschäftsführung zu diskutieren. Der Beirat hat eine Beratungs- wie auch eine Kontrollfunktion. Letztere Aufgabe ist durch die entsprechenden Anpassungen in 12 Gesellschaftsverträgen in Form von weiterreichenden Einsichtsrechte im Juni 2022 noch manifestiert worden. Übrigens Einsichtsrechte wie einen Online-Kontozugang, die von der HTB-Geschäftsführung bis heute verweigert werden.

 

5. Fragen zu den Abstimmungen in den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen in der letzten Woche

  • Warum haben erst einmal nur vier außerordentliche Gesellschafterversammlungen von Leonidas-Fonds stattgefunden?

    • Die Leonidas-Fonds 6, 8, 12 und 14 haben als erste in ihren jeweiligen Beiräten den Entschluss gefasst, dass außerordentliche Gesellschafterversammlungen stattfinden sollen. Da die Einladungen vom Beirat selbst verschickt und die Veranstaltungen ebenfalls vom Beirat selbst organisiert werden mussten, können rein arbeitstechnisch nicht alle Abstimmungen gleichzeitig stattfinden.

    • Durch die zahlreichen Unterstützungen in Form von Spenden unserer Mitglieder war das überhaupt nur möglich

 

  • Werden weitere außerordentliche Gesellschafterversammlungen folgen?

    • Ja, selbstverständlich: Die Beiräte der Fondsgesellschaften Leonidas 5, 11, 13 und 17 haben bereits den Beschluss gefasst, dass die Anleger u. a. über den Ausschluss der fondsgeschäftsführenden Gesellschaften der HTB-Gruppe abstimmen dürfen.

    • Für die Fonds 4 und 10 wird die zuständige Treuhandgesellschaft in Kürze zur Einladung zu außerordentlichen Gesellschafterversammlungen auffordern.

    • Auch für die Fonds Leonidas 16 und 18 liegen uns bereits entsprechende Anfragen/Aufforderungen von Anlegern vor.

 

  • Wie war die Stimmung auf den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen der letzten Woche?

    • In allen vier Gesellschafterversammlungen haben die anwesenden - zunächst durchaus auch kritischen - Anleger nach der Diskussion ausnahmslos für den Ausschluss bzw. die Abberufung des HTB-Geschäftsführers Mark Hülk

    • Mark Hülk hat in den anwesenden Anlegern zumindest ersten beiden Versammlungen ein paar Antworten gegeben, in den letzten Versammlungen geschwiegen.

6. Fragen zur HTB-Gruppe:

  • Warum hat sich die für die Anlegerverwaltung zuständige HTB Renewable Energy Holding GmbH in RE:FONDS GmbH umbenannt?

    • Das wissen wir nicht. Wir können nur vermuten, dass die Situation um die Leonidas-Fonds für die HTB-Gruppe mittlerweile so unangenehm geworden ist, dass man den Namen der Gruppe zukünftig aus den Medien heraushalten möchte. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn die HTB über ihren neuen Presseverantwortlichen die Schärfe in der Kommunikation weiter erhöht.

  • Warum ist Herr Dr. Peter Lesniczak nicht mehr in der Geschäftsführung der RE.FONDS GmbH (vormals HTB Renewable Energy Holding GmbH)?

    • Auch das wissen wir nicht. Auch hier können wir nur vermuten, dass Dr. Peter Lesniczak, der gleichzeitig Geschäftsführer der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrollierten Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist, ebenfalls aus den Medien zukünftig herausgehalten werden soll. Zudem soll er sicherlich auch als Person geschützt werden.

    • Herr Dr. Lesniczak ist aber weiterhin als Gesellschafter mit 25 % an der Re:Fonds GmbH beteiligt und damit neben Dr. Wolfgang Wiesmann (Schweiz) und Wolfgang Küster (Schweiz) Hauptprofiteur der Einnahmen aus der Anlegerverwaltung.

  • Warum sind die Emails der HTB nicht mehr von Mark Hülk als Geschäftsführer, sondern von Simon Wiesmann, Sohn des HTB-Gründers und Mehrheitsaktionärs „für die Fondsgeschäftsführung“ unterschrieben?

    • Auch diese Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten.

  • Gab es aufgrund der Kommunikation in den letzten Tagen und Wochen Austritte aus der IG-Leo?

    • Ja, die gab es. Von mittlerweile fast 3.000 Mitgliedern haben wir im März 2023 insgesamt sieben Austrittsgesuche erhalten. Von diesen Austrittsgesuchen sind am Ende drei realisiert worden. Gleichzeitig haben wir mehr als 40 neue Mitgliedschaften von Leonidas-Anlegern verzeichnen können, teilweise sogar direkt auf den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen in Nürnberg vor Ort.

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