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Liebe Mitanlegerinnen und Mitanleger des Nachrangdarlehens Solar Festzins III,

unsere Gläubigerversammlung für das Nachrangdarlehen an den Leonidas Associates III GmbH & Co. KG wurde am 23. Februar 2023 vom Gericht unterbrochen. Ein neuer Termin steht bis jetzt nicht fest, kann aber durch das Gericht sehr kurzfristig anberaumt werden.

Wir, die Interessengemeinschaft IG-Leo benötigen hierfür gemäß einer Stimmrechtsentscheidung des Insolvenzgerichts


eine neue Vollmacht


von Ihnen. Daher ist in Bezug auf unser heutiges Anliegen Eile geboten!
 

1. Bedeutung der Stimmrechtsvollmacht


Über 70% des Anlegerkapitals haben uns bereits für die Gläubigerversammlung eine Vollmacht erteiltDies ist ein außerordentlich großer Erfolg, mit dem wir nicht gerechnet hätten. Die Vollmachten waren auf das IG-Leo Gründungsmitglied, Dr. Klaus Höppner ausgestellt, müssen nun aber neu auf einen Rechtsanwalt ausgestellt werden.

Es ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung, dass wir unsere Stimmen bündeln, um gemeinsam über das weitere Schicksal unserer insolventen (!) Geldanlage zu bestimmen. Als Anleger haben wir das Recht und die Verantwortung, die Mitglieder im Gläubigerausschuss und einen neuen qualifizierten Insolvenzverwalter zu wählen. Gründe hierfür gibt es genug. Wir hatten Sie bereits über die aus unserer Sicht inakzeptable Situation informiert:

  • desaströser Verlauf des Insolvenzverfahrens: Erst Ende März 2022 wurde festgestellt, dass der Fonds (formell) keine Beteiligung/Anlagen (Asset) besitzt.

  • Problem wurde nicht vom Verwalter, sondern auf Hinweis entdeckt.

  • Anleger wurden im Nov. 2021 mit falschen Informationen beruhigt.

  • Insolvenzantrag und erfolgloser Antrag auf Selbstverwaltung wurden verschwiegen.

  • Schamberger ist weiterhin als Geschäftsführer tätig. Die Verbindung zu Grieseler besteht weiterhin.

  • Insolvenzverfahren bislang chaotisch, Ergebnis: unkonkretes Insolvenzgutachten.

  • Fragen, Unregelmäßigkeiten und Widersprüche nach wie vor unbeantwortet.

  • Die dann herbeigeführte Beteiligung an LEONIDAS France IX GmbH & Co. KG, wirft viele Fragen auf.

 

2. Weitere Risiken – Totalverlust – Rückzahlungspflichten

 


Das mysteriöse Geschehen rund um die Frage: Wo ist unser Asset konnte bislang nicht erklärbar gemacht werden. Stand heute teilt sich unser Fonds Leonidas Associates III GmbH & Co. KG mit dem Leonidas Associates V GmbH & Co. KG die "Zwischengesellschaft" Leonidas France IX GmbH & Co. KG. Darunter befinden sich vier Betriebsgesellschaften, die unsere Photovoltaikanlagen an den Standorten Saint-Martin, Castelnaudary, Chasseneuil und Roumazières betreiben. Das Grieseler Management im Leonidas Associates III GmbH & Co. KG hat uns jedoch über Jahre hinweg über drei Solarparks informiert (Castelnaudary, Chasseneuil und Roumazières), während im Leonidas Associates V GmbH & Co. KG ausschließlich über Saint-Martin berichtet wurde. Diese Berichterstattung spiegelte sich in allen Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichten unserer Gesellschaft wider. Demzufolge haben Schamberger und Grieseler das Berichtswesen im Leonidas Associates V GmbH & Co. KG ausschließlich auf Saint-Martin fokussiert.

Erst im März 2022 wurde der vorläufige Insolvenzverwalter Rußwurm durch Frau Rechtsanwältin Dr. Schmidt-Morsbach, die damals neu in den erweiterten Gläubigerausschuss gewählt wurde, darauf hingewiesen, dass unser Fonds tatsächlich über kein feststellbares Asset verfügt, da kein Anteilserwerb bei einer Betriebsgesellschaft im Handelsregister eingetragen war. Erst im 10. Monat des laufenden Insolvenzverfahrens wurde dieser Umstand „geheilt“. Jetzt teilen wir uns die "Zwischengesellschaft" Leonidas France IX GmbH & Co. KG mit dem Leonidas Associates V GmbH & Co. KG, wobei letzterer knapp 30% der Anteile hält, während wir über gut 70% verfügen.

Im Zusammenhang damit hat Herr Mark Hülk von der HTB, Geschäftsführer der „Zwischengesellschaft“ Leonidas France IX GmbH & Co. KG, plötzlich eine Forderung in Höhe von 1.217.009,88 Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Bislang wurde nicht nachvollziehbar  erklärt , woher diese Forderung stammt und auf welchen Sachverhalt sie sich bezieht. Auch das Insolvenzgutachten erklärt sich hierzu nicht.

Auch beinhaltet das Insolvenzgutachten keine Informationen darüber, ob und welche Erlöse die Schuldnerin neben den pauschalen Stromerlösen in Höhe von 5% tatsächlich generiert. Es ist auch nicht bekannt, wie sich auf Ebene der Zwischen- und Betriebsgesellschaften die Kostenstruktur darstellt, welche Erträge tatsächlich erwirtschaftet werden und was davon wo ankommt. Es bestehen zudem offene Fragen bezüglich laufender Gerichtsverfahren in Frankreich sowie möglicher Versicherungsleistungen. Der im Insolvenzgutachten angenommene Wert des Leonidas Associates III GmbH & Co. KG ist vor allem im Hinblick auf die weitere Verschuldung unserer Zwischengesellschaft Leonidas France IX GmbH & Co. KG fragwürdig, zumindest nicht nachvollziehbar.

Daher ist es dringend erforderlich, dass in diesem Verfahren ein unabhängiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird, um endlich auch anlegerorientiert Transparenz zu gewährleisten.

Es besteht die reale Möglichkeit eines   T O T A L V E R L U S T E S   unserer Investitionen. Auch sehen wir das Risiko für Rückzahlungsforderungen gegen uns Anleger wegen der bereits erhaltenen Zinszahlungen. Wir als Anleger werden bewusst im Dunkeln gelassen, ohne jegliche Aufklärung oder Transparenz.

Es ist daher dringend erforderlich, zu handeln. Bitte beachten Sie, dass nur persönlich anwesende Stimmen am Gerichtstermin oder durch eine Vollmacht gezählt werden. Daher benötigen wir erneut Ihre Vollmacht.

 

3. Warum benötigen wir neue Vollmachten?


Unsere Vollmachten wurden im Nachgang der unterbrochenen Gläubigerversammlung einer richterlichen Prüfung unterzogen. Da hat Gericht entschieden, dass Dr. Höppner uns auf der Fortsetzung der Gläubigerversammlung nicht mehr als Vertreter in einer sogenannten "Streitgenossenschaft" vertreten darf. Aus diesem Grund müssen wir neue Vollmachten ausstellen, die von einem Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege vertreten werden.

Es ist bedauerlich, dass dieser Antrag zur richterlichen Prüfung vom Münchener Rechtsanwalt Michael Handlos gestellt wurde. Dieser Anwalt sollte eigentlich den Anlegerinteressen verpflichtet sein, da er ursprünglich aus der Anlegerschutzkanzlei Mattil, München stammt. Unterstützt wurde RA Handlos in der Formulierung seiner Rechtsmittelbegründung durch den von Herrn Schamberger aus den Mitteln unseres Fonds (!) beauftragten Rechtsanwalt Sascha Borowski, der sich ganz vehement gegen die Ausübung der bei uns gebündelten Stimmen der geschädigten Anleger eingesetzt hat.

Wir möchten an dieser Stelle weder über die Entscheidung noch über den unsäglichen Hergang und die damit einhergehenden, bereits berichteten dubiosen Beziehungsgeflechte lamentieren.

Stattdessen wollen wir jetzt gemeinsam und im zweiten Anlauf dem Treiben im Leonidas Associates III GmbH & Co. KG mit neuen und nicht angreifbaren Anwaltsvollmachten ein klares Ende setzen!
 

 

4. Rechtsanwalt Boris Glameyer als Vollmachtnehmer

Wir freuen uns, dass wir Rechtsanwalt Boris Glameyer als erfahrenen und engagierten Rechtsanwalt gewonnen haben. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wird er auf der kommenden Gläubigerversammlung unsere Stimmen vertreten. Herr Glameyer ist bereits für mehrere hundert Anleger in den Fonds der Steiner Unternehmensgruppe tätig und setzt dort konsequent die Rechte der Anleger durch.

Um Herrn Glameyer mit Ihrer Stimme auf der Gläubigerversammlung zu bevollmächtigen, bitten wir Sie, die nachstehende Vollmacht zu unterschreiben.

 

 

 



Die Vollmacht beschränkt sich ausschließlich auf die Ausübung Ihres Stimmrechts.

Bitte senden Sie das unterzeichnete Original per Post an uns als Interessengemeinschaft IG-Leo zurück. Parallel dazu schicken Sie uns bitte eine Kopie der Vollmacht per E-Mail an mitglied@ig-leo.de.

Die Kosten für Rechtsanwalt Glameyer werden von der Interessengemeinschaft IG-Leo übernommen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Wir bitten Sie, die Vollmacht möglichst umgehend auszustellen, damit wir sie erfassen und Herrn Rechtsanwalt Glameyer für die Ausübung auf der Gläubigerversammlung zur Verfügung stellen können. Der Termin für die Fortsetzung kann nun sehr kurzfristig durch das Gericht anberaumt werden, weshalb wir sehr kurzfristig zu einer Online-Informationsveranstaltung einladen.

 


5. Informationsveranstaltung am Dienstag, den 13. Juni 2023, ab 18:30 Uhr


Zu dieser Informations-Veranstaltung haben wir zwei hochkarätige Referenten eingeladen, die Ihnen wertvolle Informationen und Einblicke geben werden. Rechtsanwalt Boris Glameyer wird sich Ihnen vorstellen und als Außenstehender über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens berichten. Zudem wird Herr Stefan Loipfinger, renommierter Journalist und Experte im Finanzbereich, seine Sichtweise zu den Entwicklungen und Hintergründen teilen. Herr Loipfinger ist von uns als neu zu wählendes Gläubigerausschussmitglied vorgesehen. Er begleitet die Vorgänge um Leonidas seit vielen Jahren.

Die Informationsveranstaltung bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen und sich über die neuesten Entwicklungen auszutauschen.


Datum:                          MORGEN, 13. Juni 2023
Uhrzeit:                          Ab 18:30 Uhr
Zoom-Meeting-Link: https://bbb.cyber4edu.org/b/kla-tsx-9xb-po8


Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und sich rechtzeitig einzuloggen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über eine stabile Internetverbindung verfügen und nutzen Sie vorzugsweise einen Computer oder Laptop für eine optimale Teilnahme.

Die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sollten Sie verhindert sein, stellen wir Ihnen gerne den Link für die Videoaufzeichnung im Nachgang zur Verfügung.

Gemeinsam stark für einen klaren Wandel: Überschreiten wir erneut die Stimmrechtsmarke!

Wir laden Sie ein, mit uns ein deutliches und wichtiges Signal gegen das bisherige Fondsmanagement um Frau Grieseler, Herrn Schamberger und Herrn Mark Hülk (GF unserer Zwischengesellschaft) zu setzen. Für uns Anleger stehen diese Personen stellvertretend für die desolate und intransparente Verwaltung der Leonidas Fonds auf allen Ebenen.

In der ersten Gläubigerversammlung haben wir bereits Stimmrechte der Anleger in Höhe von über 4 Millionen Euro repräsentiert, was 72,3 % der Gesamtstimmen der Nachrangdarlehensgeber entspricht. Nun rufen wir dazu auf, gemeinsam diese Marke im zweiten Durchlauf mit Anwaltsvollmachten zu übertreffen.

Durch Ihre bisherige und weitere starke Beteiligung setzen wir ein klares Zeichen gegen das bisherige Fondsmanagement. Wir zeigen, dass wir als Anleger entschlossen sind, Veränderungen herbeizuführen und unsere Interessen vehement zu vertreten.

Seien Sie Teil dieser Bewegung und reichen Sie uns Ihre Anwaltsvollmacht ein. Gemeinsam setzen wir ein unmissverständliches Signal für einen dringend benötigten Wandel.

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