Liebe Mitanlegerinnen und Mitanleger des Nachrangdarlehens Solar Festzins III,
das Amtsgericht Fürth hat am 22. November 2022 über das Vermögen der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Dieser Kommanditgesellschaft (KG) wurde über die Leonidas Associates III GmbH unser „Nachrang-“ Darlehen „Solar Festzins III“ weitergegeben. Die Gläubigerversammlung findet am
23. Februar 2023 in Fürth statt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tobias Rußwurm von der Kanzlei WallnerWeiß, Nürnberg, bestimmt. Herr Rußwurm hat auch bereits damit begonnen, Formulare für die Anmeldung von Forderungen zu verschicken. Die ersten von uns Anleger*innen (Darlehensgeber*innen) haben diese Formulare bereits bekommen und bei uns um eine Ausfüllhilfe gebeten.
Bitte bevollmächtigen Sie die Interessengemeinschaft IG-Leo mit Ihrer Vertretung im Insolvenzverfahren. Unser Gründungsmitglied Dr. Klaus Höppner wird Ihre Stimmen vor Ort in der Gläubigerversammlung ausüben. Die Vollmacht können Sie hier downloaden:
Bitte überlassen Sie uns auch das Original Ihrer Vollmacht per Postsendung. Vielen Dank
Um was es uns geht, ist der Erhalt der Vollmachten auch im Original. Wir haben das Problem jetzt in der anstehenden Gläubigerversammlung im Fonds Leonidas III. Die zuständige Rechtspflegern will Vollmachten nur dann zulassen, wenn diese im Original vorgelegt werden. Auch seitens der HTB und in den übrigen Fonds, die noch vollständig in der Hand von Frau Grieseler und Herrn Schamberger stehen, wurde zurück liegend immer wieder der Einwand und das Erfordernis der Vorlage einer Originalvollmacht thematisiert.
Zwar vertreten wir die Auffassung, dass die Vorlage „in Schriftform“ nach den gesetzlichen Anforderungen durch Vorlage eines Ausdruckes ausreicht und deshalb eben nicht das Original vorgelegt werden muss. Es macht für Sie und die Interessen von uns Anlegern aber keinen Sinn, unsere Kapazitäten auf diese Nebenschaukriegsplätze umzuleiten. Deshalb wollen wir jetzt gerne unseren Bestand an Vollmachten durch das Vorhalten von Originalen zu allen Mitgliedern der IG Leo komplettieren. So können wir uns auf die Wesentlichen Dinge, d.h. vor allem auf die Durchsetzung von Transparenz in einer qualifizierten Fondsverwaltung konzentrieren.
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Wichtig ist, dass jeder von uns diese Forderungsanmeldung ausfüllt und bis zum 9. Januar 2023 (Eingang bei der Kanzlei) an Herrn Rußwurm zurückschickt. Es spricht vieles dafür, dass die Nachrangklausel unserer Darlehen unwirksam ist, was im Ergebnis dazu führt, dass wir sogenannte „Gläubiger im Rang des § 38 InsO“ sind. Damit sind wir Leonidas-Anleger in der Gläubigerversammlung auch stimmberechtigt. Zudem stellen wir alle zusammen sicher, dass wir in der mehrheitlichen Abstimmung ausschließlich unsere Anlegerinteressen vertreten.
Bei der Forderungsanmeldung unterstützen wir Sie gerne. Wir haben mit vielen von Ihnen deshalb am am Dienstag, den 6. Dezember 2022 ab 19:00 Uhr eine Informationsveranstaltung durchgeführt in der wir Ihnen mit Hilfe von Frau Rechtsanwältin Schmidt-Morsbach erklärt haben, wie das Formular der Forderungsanmeldung ausgefüllt werden kann. Diese Veranstaltung haben wir aufgezeichnet und stellen Ihnen diese gerne hier als Videomitschnitt zur Verfügung. Dazu stellen wir Ihnen unterhalb des Videofensters wie angekündigt gerne eine einfach verständliche Anleitung zur Forderungsanmeldung samt einer Musteranmeldung und eine Excel-Datei zur Berechnung der Zinsen zur Verfügung. Diese beiden Dateien (PDF und Excel) können Sie zur weiteren Information und Verwendung herunter laden.
Aufzeichnung der Informationsveranstaltung zur Forderungsanmeldung:
Anleitung zur Forderungsanmeldung (PDF) und Zinsberechnung (XLS):
Einfach die PDF Datei und dann die XLS Datei anklicken und downloaden,
Ihre Vollmacht für die IG Leo
Fast 65% von uns Anlegern haben uns bereits für die Vertretung im Insolvenzverfahren und vor allem in der Gläubigerversammlung bevollmächtigt.
Werden auch Sie ein Teil davon!
Soweit Sie zu den Anlegern zählen, die uns noch keine Vollmacht erteilt haben, bitten wir dringend darum dies nachzuholen. Da zwei unterschiedliche Vollmachten kursieren, bitten wir Sie zudem vorsorglich darum, uns nochmals eine für alle einheitliche Vollmacht zur Verfügung zu stellen. Diese neue finden Sie hier:
Jeder einzelne von uns Anlegern ist Gläubiger des Insolvenzverfahrens. Jetzt gilt es mehr denn je, unsere Stimmenmehrheit zu vertiefen und vor allem auch zu nutzen.
Wie wir es prophezeit hatten, haben die nicht Forderungsanmeldungs-Formulare des Verwalters, die unproblematisch hätten vorausgefüllt verschickt werden können, wie es bei UDI von der Insolvenzrechtskanzlei des Herrn Rechtsanwalt Rußwurm gemacht wurde, Anlegerschutzanwälte mit teuren Angeboten auf den Plan gerufen. Wir zu erwarten glänzt ganz vorne die Kanzlei Mattil aus München mit Herrn Rechtsanwalt Handlos, dessen Kollege Rechtsanwalt Veil unseren Informationen nach durch Frau Antje Grieseler selbst auf das Tableau gehoben wurde.
Glücklicherweise können Sie sich dieses Geld sparen. Viele von Ihnen, die noch nicht Mitglied bei uns waren, haben sich deshalb bereits anlässlich der Informationsveranstaltung dazu entschlossen, der Interessengemeinschaft IG-Leo beizutreten.
Die Bevollmächtigung von uns bedeutet nicht, dass Sie Ihr Stimmrecht in der Gläubigerversammlung nicht mehr selbst ausüben können. Im Gegenteil würden wir uns freuen, wenn Sie persönlich vor Ort erscheinen und Ihre Stimme gemeinsam mit uns selbst ausüben. Es ist in Ihrem ureigenen Interesse, denn hier werden der endgültige Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss gewählt, die dann über das Schicksal unseres Investments final entscheiden.
In erster Linie geht es uns darum, dass wir mit Ihrer Stimmenvollmacht bereits in der Vorbereitung der Gläubigerversammlung und im dann weiterlaufenden Insolvenzverfahren mit gebündeltem entscheidungserheblichem Gewicht auftreten und unsere gemeinsamen Anlegerinteressen bestmöglich vertreten können. Dies ist der wesentliche Hebel für unseren gemeinsamen Erfolg. Natürlich werden Ihnen bei Vollmachtserteilung keine Kosten entstehen. Die Aufgaben werden durch die aktiven Gründungsmitglieder ehrenamtlich erledigt. Soweit wir Ihr Stimmrecht ausüben, erfolgt dies ausschließlich durch ein unterbevollmächtigtes aktives IG-Mitglied, d.h. durch Ihren Mitanleger Herrn Dr. Klaus Höppner in der Leonidas Associates III GmbH & Co. KG, der an der Gläubigerversammlung teilnimmt. Die Möglichkeit der Unterbevollmächtigung stellt dabei sicher, dass im Falle des (bspw. krankheitsbedingten) Ausfalls von Herrn Höppner Ihr Stimmrecht in jedem Fall ausgeübt wird.
Zu klärende Ungereimtheiten im Leo 3
Auf der Gläubigerversammlung sollen weitere, für alle Anleger*innen wichtigen Fragen öffentlich erörtert werden, weshalb Ihre Teilnahme in Fürth und zudem die Bevollmächtigung der Interessensgemeinschaft IG-Leo ungemein wichtig sind:
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Elf Monate von der Information bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine ungewöhnlich lange Zeit. Was ist in dieser Zeit passiert und wer hat in dieser Zeit welche Dienstleistungen erbracht, für welche Vergütung und vor allem mit welchem Mehrwert für die Anleger*innen?
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Wir haben aus sicherer Quelle erfahren, dass leise, still und heimlich - und ohne jedwede, bisherige Information an die Anleger*innen - der Verkauf unserer Solaranlagen bereits vorbereitet wird. Wer hat dies veranlasst und mit welchem Ergebnis? Wer ist der potentielle Erwerber? Wer neben den Anlegern könnte etwaig noch aus dem Verkauf profitieren? Gibt es Alternativen zu einem Verkauf?
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„Erst kürzlich“ sind weitere vermeintliche Schulden in Höhe von 1,2 Mio. Euro aus einer angeblichen „Überbezahlung“ aufgetaucht. Wie ist damit umzugehen? Warum wurde hierüber nicht informiert? Vor allem: verschiebt sich hierdurch die Mehrheitsbildung in der Gläubigerversammlung?
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Warum wurde nach uns vorliegenden Informationen erst im März 2022 festgestellt, dass in unserem Fonds das Asset, also die Solaranlagen fehlen? Was genau war der Grund dafür? Weshalb hatte das die bisherige Fondsgeschäftsführung nicht offengelegt?
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Wie genau korrelieren die Ungereimtheiten in Ziffer 3 und Ziffer 4? Unserer bisherigen Anlegerinformation nach standen uns immer die Erlöse aus 3 Solaranlagen zu. Hat sich hier der Verteilungsschlüssel im Nachhinein zu unseren Ungunsten verändert? Wer haftet hierfür?
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Von den uns im Jahr 2021 angekündigten Versicherungszahlungen, die laut Herrn Schamberger ausreichen sollten, uns unsere Investition zu 100 % zurückzuzahlen, ist seit Monaten keine Rede mehr. Was ist mit diesen Zahlungen passiert? Wenn noch ausstehend – was soll damit passieren?
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Warum durfte Herr Ralf Schamberger im vorläufigen Insolvenzverfahren weiter als Geschäftsführer tätig sein. Herr Schamberger, der uns Anleger Ende des Jahres 2021 noch schriftlich mit einem Anleger-Rundschreiben in Sicherheit wog, während er gleichzeitig schon den Insolvenzantrag samt dem sehr teuren und absehbar chancenlosen Antrag auf Eigenverwaltung vorbereiten ließ, ist nach wie vor am Ruder und verantwortet weiter Geldausgaben für sinnfreie Maßnahmen.
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Der erste Gläubigerausschuss wurde auf Betreiben von Herrn Schamberger mit seinem überraschenden Insolvenzantrag ursprünglich ausschließlich mit Grieseler- und Schambergernahen Personen besetzt. Erst unsere Intervention hat zu zwei Erweiterungen des Gläubigerausschusses von ursprünglich 3 auf nun 7 Mitglieder beigetragen.
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u.v.m.
Das sind alles sehr gewichtige Fragen, die Sie jetzt im laufenden Insolvenzverfahren mit der Interessengemeinschaft IG-Leo selbst in die Hand nehmen sollten!
Wir bitten deshalb alle Empfänger dieser E-Mail uns die der Anlage beigefügte Vollmacht für Herrn Klaus Höppner, Anleger im Leo 3, Gründungsmitglied der IG-Leo und Mitglied des Gläubigerausschusses auszustellen und uns, der IG Leo, unterschriebenen gerne per Upload auf unserer Seite, per E-Mail unter mitglied@ig-leo.de, oder per Fax an 0911/50 64 65-27 zurück zu senden.
Bitte schicken Sie uns vorsorglich auch das Original per Post zurück an
IG LEO c/o ADWUS,
Leipziger Platz 21, 90491 Nürnberg.
Vor allem wegen der angeblichen Überbezahlung (s.o. Ziffer 4) und damit einer möglichen weiteren Groß-Gläubigerin, die nicht aus dem Anlegerkreis stammt und etwaig die Interessen von Frau Grieseler und Herrn Schamberger vertritt, ist IHRE Stimmenvollmacht jetzt in der anstehenden Gläubigerversammlung wichtiger denn je!
Unterstützende anwaltliche Vertretung von Anlegern
Bei uns haben sich zwischenzeitlich anwaltliche Vertreter von Anlegern gemeldet, die dem „Treiben“ im Leo 3 nicht mehr tatenlos zusehen wollen. Nach Ansicht der befassten Rechtsanwälte beinhalten die zu bewältigenden Themen und die damit einhergehenden ungeklärten Sachverhalte und Rechtsfragen ein erhebliches Potential an haftungsrelevanten Fragen auf Ebene der Geschäftsführung. Ziel der Mandatierung ist die ist die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die verantwortlichen Personen für die erlittenen Verluste in unseren Fonds sowie die transparente Abwicklung im laufenden Insolvenzverfahren. Eine Stimmübertragung findet nicht statt Wir unterstützen dieses Begehren, da es zeigt, dass wir Anleger uns proaktiv in Entscheidungsprozesse einbringen wollen.
Wenn Sie Interesse haben, diesen Prozess zu unterstützen und sich damit für bessere Transparenz selbst einbringen wollen, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir den Kontakt zu den befassten Kanzleien für Sie herstellen können.
Unterstützen Sie die Interessengemeinschaft IG-Leo finanziell.
Wir haben zwischenzeitlich ein Konto eingerichtet, auf das Sie die IG Leo unterstützende Zahlungen leisten können. Jeder noch so kleine Betrag zählt und unterstützt uns in unserer Tätigkeit für unsere Investements. Die Kontodaten:
IG Leo
DE59 7605 0101 0005 8087 87
Bitte machen Sie im Verwendungszweck die folgenden Angaben:
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IG Leo Kostenbeteiligung
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Ihren Namen, Vornamen und Ort
Wir werden die empfangenen Gelder schriftlich per E-Mail bestätigen. Spendenquittungen können wir jedoch nicht ausstellen, allerdings müssten Sie die Ausgaben mit unserer Zahlungseingangsbestätigung im Rahmen Ihrer Steuererklärung als Ausgaben für Ihre unternehmerische Beteiligung in den jeweiligen Fonds steuerlich berücksichtigen können. Eine verbindliche Aussage können wir hierzu jedoch nicht treffen. Diese müssten Sie etwaig mit Ihrem/einem Steuerberater abklären.
Es stehen neben den Ausgaben für die Informationsveranstaltung und diverse Rundschreiben weitere wichtige Schritte an, die auf Ebene der IG Leo zu tragen sind. Vor allem wenn Gesellschafterversammlungen durch die IG einzuberufen wären, weil sich die HTB nicht zum Versand bereit erklärt, benötigen wir für Porto und Handling über einen entsprechenden Dienstleister einen Betrag in niederer 5-stelliger Höhe.
Deshalb vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Beteiligung an solchen Kostenpositionen. Gerne können Sie uns auch mit einem Dauerauftrag unterstützen. Gerade auch kleine Zahlungen bringen uns zusammen voran und unterstützen uns Anleger mit unserem Anspruch endlich Transparenz in den Leonidas Fonds zu erhalten und an den guten Erträgen unserer Anlagen angemessen zu partizipieren.
Wir freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen als Interessengemeinschaft nach wie vor haben. Herzlichen Dank.
Gerne stehen wir für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Ihre IG Leo,
Ralf Maier-Geißer
Claus Aufmuth
Alois Ganz
Dr. Klaus Höppner