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FAQ

Dass Sie in Sachen Leonidas äußerst vorsichtig sind, ist mehr als verständlich. Uns erreichen viele Fragen zum Umfang der von uns versendeten Vollmacht, damit stehen Sie also bei weitem nicht alleine da. Genau diese Art von Verunsicherung hat zur Gründung der Interessengemeinschaft geführt, denn wir als Gründungsmitglieder und gleichzeitig Anleger in allen Leonidas Fonds wollen niemandem mehr vertrauen außer uns selbst.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier für sie zusammengestellt.

1. Fragen zur Vollmacht für die IG-Leo

Warum benötigt es eine so weitreichende Vollmacht? 

In Bezug auf das Vorgehen der Leonidas Treuhand GmbH und die Bemühungen zur Einberufung von außerordentlichen Gesellschafterversammlungen für die Fonds 12 bis 17 haben Sie sicherlich gesehen, wie problematisch es sein kann, wenn die Vollmachten nicht weit genug gehen. Denn wenn das aktuelle Fondsmanagement auf Zeit spielt oder andere Schachzüge unternimmt, dann kann es sein, dass die Interessengemeinschaft neue Vollmachten einsammeln müsste. Das würde nicht nur wertvolle Zeit und immenses Geld kosten, es würde auch dazu führen, dass unter den Anlegern immer wieder neue Unruhe aufkommen würde. Daher haben wir uns für eine entsprechend weite Fassung entschieden und dafür, die beitretenden Anleger über alle unserer Schritte über die Webseite und per E-Mail stets auf dem Laufenden zu halten.

 

Warum beinhaltet die Vollmacht die Befreiung von § 181 BGB?

In Bezug auf § 181 BGB halten wir die Befreiung für wichtig. Denn das kann bereits bei der Mehrfachvertretung in den Gesellschafterversammlungen eine Rolle spielen. Dieser Fall tritt möglicherweise bereits dann im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ein, wenn die  Wahrnehmung des Stimmrechts dort in Untervollmacht durch ein aktives Gründungsmitglied wahrgenommen wird, das gleichzeitig ein Beiratsamt in diesem Fonds ausübt. 

Kann die Vollmacht widerrufen/zurück genommen werden?

Sie erteilen die Vollmacht nicht unwiderruflich. Vielmehr ist Ihnen ein Widerruf unproblematisch jederzeit möglich – auch per Email. Bitte beachten Sie zudem, dass der Vollmachtnehmer Wolfgang Wittmann als Rechtsanwalt an Recht und Ges sowie an die Ziele der IG gebunden ist. Denn nur für die Erreichung dieser  Ziele dient die Vollmacht.

 

Kann ich die Vollmacht auch erst später erteilen und jetzt nur Mitglied werden?

Natürlich können Sie auch jetzt erst  einmal nur Mitglied werden und uns die Vollmacht später erteilen. Allerdings ist es für uns und für die Ziele der  IG Leo sehr wichtig, jetzt rasch ein möglichst großes Mitgliedsvotum in Vollmachten zu bündeln, um die Grundintention der IG auch umsetzen zu können. So benötigen wir 25% der Stimmrechte in allen Fonds als Quorum, um Gesellschafterversammlungen einberufen zu können. Hier zu ist es sehr wichtig, dass Sie uns Ihr Vertrauen Durch Ihren Beitritt + Vollmacht schenken. Wir werden Sie nicht enttäuschen.

 

Warum sieht die Vollmacht vor, dass Untervollmacht erteilt werden kann?

Wahrscheinlich wird nicht Herr Wittmann sondern es werden die Beiräte der IG Leo die Stimmrechte für die Anleger in den einzelnen Gesellschafterversammlung ausüben. Hierzu bedarf es der Möglichkeit der Unterbevollmächtigung. Uns ist daran gelegen, dass jedweder Besorgnis eines Interessenskonfliktes in der Stimmrechtsausübung von vornherein der Raum genommen wird.

 

Werde ich als Vollmachtgeber informiert, bevor meine Vollmacht in Gebrauch genommen wird?

Selbstverständlich informieren wir Sie rechtzeitig vor dem Gebrauch Ihrer Vollmacht. Dies betrifft sowohl unsere Anträge für Sie auf Einberufung von Gesellschafterversammlungen wie auch die Ausübung der Stimmrechte. Alle Ihre Anmerkungen, Ihr Feedback, Hinweise und Ergänzungen sind uns willkommen. Bringen Sie sich gerne aktiv bei uns ein! Herzlichen Dank.

Wie kann es sein, dass die Mitgliedschaft und das Engagement der IG Leo keine Kosten verursacht?

Auf Ebene der IG werden keine Kosten entstehen. Die Aufgaben werden im Wesentlichen durch die Gründungsmitglieder erledigt. Zwischenzeitlich engagieren sich gut ein Dutzend Anleger aktiv für die Beantwortung Ihrer Fragen an uns. Soweit Herr Wittmann tätig ist, erfolgt(e) dies im Rahmen seines Aufsichtsratsmandats bei der AG.

 

Eine Vergütung von aktiv handelnden Mitgliedern ist nicht vorgesehen. Die Interessengemeinschaft ist keine Plattform, die die Geschäftsführung, die Anlegerverwaltung und das Asset Management übernehmen kann oder will. Bei der IG geht es um die fondsübergreifende Bündelung der Mehrheiten, um die derzeitige Geschäftsführung und vor allem den durch Eigennutz geprägten Einfluss von Frau Grieseler und Herrn Schamberger abzulösen, damit in Zukunft Transparenz herrscht. Die IG hat das Ziel, eine neue Anlegerverwaltung und ein neues Asset Management zu installieren, die qualifiziert und ausschließlich den Anlegerinteressen verpflichtet sind. Insbesondere dürfen die neuen Dienstleister eben nicht in wirtschaftlicher Abhängigkeit anderer Interessen stehen, wie es bislang durchgehend zulasten der Anleger der Fall war. Zudem sind diese Dienstleister zu verpflichten, in absoluter Transparenz gegenüber den Anlegern zu agieren. Die Anlagen sind sehr gut, nur die Erträge kommen nicht an. Das gilt es abzuschalten. Die Aufarbeitung der Vergangenheit, die Prüfung und Durchsetzung von etwaigen Regressansprüchen etc. wird nicht Aufgabe der IG Leo sein. Dafür wird vielmehr die neue Geschäftsführung zuständig sein, da sie für die Wahrnehmung der Interessen der Anleger ja auch bezahlt wird.

Die Vollmacht enthält die Möglichkeit der Unterbevollmächtigung. Wird Herr Wittmann die Stimmrechte ausüben?

Wir haben schon im Vorfeld eine Unterbevollmächtigung eingebaut. Am Ende wird nicht Herr Wittmann die Vollmachten ausüben, sondern immer ein Anleger, der auch selbst in den Fonds investiert ist. Aktuell ist aber weder klar, wann die jeweiligen Gesellschafterversammlungen stattfinden und wer dann von den Anlegern, Beiräten auf den jeweiligen Gesellschafterversammlungen für Sie das Stimmrecht ausüben kann. Es hätte keinen Sinn gemacht, Ihnen eine Vielzahl von Vollmachten für die einzelnen potentiellen Stimmvertreter zur Verfügung zu stellen, zumal diese zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht feststehen und von uns allen in einem transparenten Verfahren zu bestimmen sind.

Zu Herrn Wittmann möchten wir noch klarstellen, dass Herr Wittmann vor 2 Jahren durch das Amtsgericht als neutraler Aufsichtsrat im Streit der Initiatoren Grieseler und Hug eingesetzt wurde. Seitdem vertritt Herr Wittmann uneingeschränkt und selbstlos die Anlegerinteressen. Ohne Herrn Wittmann gäbe es die heutige Interessengemeinschaft nicht und ohne ihn wären wir Anleger niemals in der Situation mit Beiräten und Einsichtsrechten. Herr Wittmann hat aufgrund seiner Aufsichtsratstätigkeit sein Sprecheramt niedergelegt, unterstützt uns aber nach wie vor sehr. Deshalb lauten auch nach wie vor die Vollmachten auf Herrn Rechtsanwalt Wittmann, der diese dann jeweils auf die Anleger überträgt und standesrechtlich einwandfrei verwaltet.

 

2. Fragen zu an Rechtsanwälte/Mattil erteilten Vollmachten

Welche Verfahrensgebühren sind für eine Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren angemessen?

Derzeit werben Rechtsanwälte bereits um Vollmachten, u.a. auch für die Anmeldung Ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter in Bezug auf Leonidas 3. Dabei werden für die Forderungsanmeldung eine 1,0 Gebühr aus dem Nennwert Ihrer Forderung geltend gemacht. Das ist viel zu hoch und im vorliegenden Fall auch unnötig. Beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nur auf die Anmeldung der Forderung zum Insolvenzverfahren, erhält er gemäß Nr. 3320 VV RVG nur eine 0,5-Verfahrensgebühr.

Unser Rat an Sie: ignorieren Sie solche unseriösen Aufforderungen! Die mit der Insolvenz Leo 3 befasste Kanzlei WallnerWeiß versendet in Insolvenzverfahren üblicher Weise vorausgefüllte Formulare. Wir stehen selbstverständlich mit der Insolvenzverwaltung bereits in Kontakt. In einem Telefonat mit uns wurde bereits bestätigt, dass diese Vorgehensweise auch im vorliegenden Fall beibehalten wird.* Sobald das vermutlich im Frühjahr passiert, werden wir für unsere Mitglieder kostenlos prüfen, ob die Systematik zur Berechnung der Forderungshöhe korrekt ist. Wir gehen davon aus, dass Sie einfach nur unterzeichnen müssen und so hunderte Euro Anwaltskosten sparen. Wir werden unsere Mitglieder darüber rechtzeitig informieren.

Sie sehen, eine Mitgliedschaft lohnt sich auf jeden Fall!

 

Kann eine bereits erteilte Vollmacht widerrufen werden?

Sollten Sie bereits kostenpflichtig einen Anwalt mit der Forderungsanmeldung beauftragt haben, raten wir zum unverzüglichem Widerruf. Der Widerruf steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu, wenn für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss über das Mandat ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Brief, Fax, Telefon, Mail u.a.) verwendet wurden. Soweit Sie nicht ordentlich schriftlich über Ihr Widerrufsrecht unterrichtet wurde, besteht das Widerrufsrecht über diese Frist hinaus.

 

3. Fragen zum Datenschutz – Verwendung Ihrer Adressdaten durch die IG Leo

Verstößt das Schreiben der Gründungsmitglieder der IG an die Anleger gegen den Datenschutz?

Die Gründungsmitglieder, die Sie am 4. Februar angeschrieben haben, haben Sie mit Blick auf den Datenschutz berechtigt angeschrieben. Das Thema „Herausgabe von Anlegerdaten” hat der BGH mit zwei Grundsatz-Urteilen vom 5. Februar 2013 (Az. II ZR 134/11 und II ZR 136/11) entschieden, dass sowohl unmittelbar beteiligte Anleger als auch über einen Treuhänder beteiligte Anleger einen Anspruch darauf haben, dass ihnen Namen und Anschriften der jeweils anderen Anleger (Mitgesellschafter) mitgeteilt werden. Das jeweils natürlich nur für den Fonds, in dem der jeweilige Anleger beteiligt ist.

In Sachen Leonidas gab es eine Vielzahl dieser Anforderungen von Anlegern und auch über das Forum der Community auf der Plattform investmentcheck.de organisierten Anlegergruppen, die diese Adressen vom Management, von der Anbieterin, von den Treuhandgesellschaften aber auch von der HTB herausgefordert haben. Teilweise wurden die Adressen – auf welcher Berechtigungsgrundlage auch immer das geschehen ist – seitens der Kanzlei Mattil an Anleger herausgegeben. Herrn Muckenthaler wurden beispielsweise die Anlegerdaten diverser Fonds – seiner Wahrnehmung nach – im Auftrag der neuen Geschäftsführung HTB herausgegeben. Mindestens hat die HTB aber unserer festen Überzeugung nach von dieser Herausgabe Kenntnis erlangt. Dass die HTB in diesem Zusammenhang in diversen Rundschreiben gegenüber uns Anlegern dazu auffordert, Beschwerden an den Landesdatenschutzbeauftragten zu richten, ist unanständig.

4. Kontaktformular

Es sind noch Fragen offen oder Sie hätten gerne vorab der Vollmachtserteilung noch den persönlichen Kontakt zu einem der Gründungsmitglieder?

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular. Einer von uns Gründungsmitgliedern wird sich bei Ihnen sehr gerne telefonisch oder per E-Mail melden.

 

Ganz herzlichen Dank für Ihre Vertrauen:

 

Ihre IG Leo,

Ralf Maier-Geißer

Claus Aufmuth

Alois Ganz

Dr. Klaus Höppner

Kontaktformular

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