Mitgliedschaft/Vollmacht
Laden Sie hier die Vollmachtserklärung für Ihre Mitgliedschaft herunter.
In der Vollmachtsvorlage sind alle Beteiligungen aufgeführt. Bitte streichen Sie die Beteiligungen, die Sie nicht inne haben, so dass nur Ihre tatsächlich bestehenden, eigenen Beteiligungen beinhaltet bleiben.
Bitte ergänzen Sie sodann unten den Ort, vor allem das aktuelle Datum der Vollmachtserteilung und Ihre Unterschrift. Herzlichen Dank.
Die Vollmacht für den Fonds Leonidas III finden Sie hier: https://www.ig-leo.de/leo3.
Bitte überlassen Sie uns das Original Ihrer Vollmacht per Postsendung. Vielen Dank
Um was es uns geht, ist der Erhalt der Vollmachten auch im Original. Wir haben das Problem jetzt in der anstehenden Gläubigerversammlung im Fonds Leonidas III. Die zuständige Rechtspflegerin will Vollmachten nur dann zulassen, wenn diese im Original vorgelegt werden. Auch seitens der HTB und in den übrigen Fonds, die noch vollständig in der Hand von Frau Grieseler und Herrn Schamberger stehen, wurde zurück liegend immer wieder der Einwand und das Erfordernis der Vorlage einer Originalvollmacht thematisiert.
Zwar vertreten wir die Auffassung, dass die Vorlage „in Schriftform“ nach den gesetzlichen Anforderungen durch Vorlage eines Ausdruckes ausreicht und deshalb eben nicht das Original vorgelegt werden muss. Es macht für Sie und die Interessen von uns Anlegern aber keinen Sinn, unsere Kapazitäten auf diese Nebenschaukriegsplätze umzuleiten. Deshalb wollen wir jetzt gerne unseren Bestand an Vollmachten durch das Vorhalten von Originalen zu allen Mitgliedern der IG Leo komplettieren. So können wir uns auf die Wesentlichen Dinge, d.h. vor allem auf die Durchsetzung von Transparenz in einer qualifizierten Fondsverwaltung konzentrieren.
Bitte unterstützen Sie uns dabei und senden uns auch Ihre Vollmacht noch im Original per Post zu.
Gerne stehen wir für all Ihre Rückfragen zur Verfügung.
Ihre IG Leo,
Ralf Maier-Geißer
Claus Aufmuth
Alois Ganz
Dr. Klaus Höppner
Die Erteilung der Vollmacht bedeutet nicht, dass Sie Ihr Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen nicht mehr selbst ausüben können oder durch andere Bevollmächtigte ausüben lassen können. Natürlich können Sie uns auch Weisungen zu Abstimmungen erteilen. In erster Linie geht es uns darum, dass wir mit Ihrer Stimmenvollmacht auch formell gegenüber der Geschäftsführung mit entscheidungserheblichen Gewicht auftreten und die Anlegerinteressen vor allem auch abseits von Gesellschafterversammlungen bestmöglich vertreten können. Dies ist der wesentliche Hebel für unseren gemeinsamen Erfolg. Natürlich werden Ihnen bei Vollmachtserteilung keine Kosten entstehen. Die Aufgaben werden durch die aktiven Gründungsmitglieder ehrenamtlich erledigt. Weitere Informationen.
Vielen herzlichen Dank für das in uns gesetzte Vertrauen.