Mitgliedschaft/Vollmacht
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Hinweise zum Widerruf etwaig ausgestellter Vollmachten
Derzeit werben Rechtsanwälte bereits um Vollmachten, u.a. auch für die Anmeldung Ihrer Forderung beim Insolvenzverwalter in Bezug auf Leonidas 3. Dabei werden für die Forderungsanmeldung eine 1,0 Gebühre aus dem Nennwert Ihrer Forderung geltend gemacht. Das ist viel zu hoch und im vorliegenden Fall auch unnötig. Beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nur auf die Anmeldung der Forderung zum Insolvenzverfahren, erhält er gemäß Nr. 3320 VV RVG nur eine 0,5-Verfahrensgebühr.
Unser Rat an Sie: ignorieren Sie solche unseriösen Aufforderungen! Die mit der Insolvenz Leo 3 befasste Kanzlei WallnerWeiß versendet in Insolvenzverfahren üblicher Weise vorausgefüllte Formulare. Wir stehen selbstverständlich mit der Insolvenzverwaltung bereits in Kontakt. In einem Telefonat mit uns wurde bereits bestätigt, dass diese Vorgehensweise auch im vorliegenden Fall beibehalten wird.* Sobald das vermutlich im Frühjahr passiert, werden wir für unsere Mitglieder kostenlos prüfen, ob die Systematik zur Berechnung der Forderungshöhe korrekt ist. Wir gehen davon aus, dass Sie einfach nur unterzeichnen müssen und so hunderte Euro Anwaltskosten sparen. Wir werden unsere Mitglieder darüber rechtzeitig informieren.
Sie sehen, eine Mitgliedschaft lohnt sich auf jeden Fall!
Sollten Sie bereits kostenpflichtig einen Anwalt mit der Forderungsanmeldung beauftragt haben, raten wir zum unverzüglichem Widerruf. Der Widerruf steht Ihnen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu, wenn für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss über das Mandat ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Brief, Fax, Telefon, Mail u.a.) verwendet wurden. Soweit Sie nicht ordentlich schriftlich über Ihr Widerrufsrecht unterrichtet wurde, besteht das Widerrufsrecht über diese Frist hinaus.