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Chaos-Geschäftsführung der HTB-Re:Fonds GmbH in den Leonidas-Fonds

Die von der HTB-Gruppe kontrollierte Re:Fonds GmbH haben erneut Beschlussfassungen im Umlaufverfahren über Jahresabschlüsse eingeleitet. Dies, obwohl die veranlassenden Geschäftsführungen in vielen der betroffenen Fonds nicht mehr im Amt sind. Ungeachtet dessen sind diese Umlaufbeschlussfassungen aus unserer Sicht für die Fonds Leonidas V, VI, VIII, XI, XII, XIII, XIV und XVII unzulässig. Denn die Anleger haben auf den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen im März bzw. April 2023 bereits über die Feststellung der Jahresabschlüsse in Präsenzversammlungen abgestimmt. Dies zu ignorieren und Vermögenswerte zu Lasten der Anleger für dieselben Beschlüsse erneut aufzuwenden, sehen wir als pflichtwidrig und verschwenderisch an. Offensichtlich spielen Anlegerinteressen und das Geld von uns Anlegern keine Rolle mehr. Im Einzelnen berichten wir nachfolgend über

  • das Stimmzettelchaos der HTB;

  • die wiederholte Feststellung von bereits festgestellten Jahresabschlüssen, die durch Herrn Hülk längst „als festgestellt“ veröffentlicht sind;

  • den Verstoß gegen die Vorschriften für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger. Versagens des Risikomanagements der HTB und

  • Sonstiges (Abmahnungen, Anfechtungsklagen, proaktives Handeln unserer neuen Geschäftsführung UND: der heute angekündigte Rückzug der HTB)

1. Stimmzettelchaos Die „HTB-Geschäftsführung“ verursacht ein Stimmzettel-Chaos. Nämlich: (a.) Im Fonds Leonidas XII haben die Anleger lediglich Stimmzettel für das Jahr 2019 erhalten. Die Stimmzettel für die Jahre 2017 und 2018 fehlten und mussten erst noch nachgesendet werden. (b.) Im Fonds Leonidas XIV wurde den Anlegern ein Stimmzettel für den falschen Fonds (nämlich Leonidas XIII) zugeschickt.

Im Forum von "Investmentcheck.de" wurde die Unprofessionalität der Geschäftsführung bereits kommentiert und die kritische Frage gestellt, ob sie mit den eigenen Fehlern genauso konsequent umgeht wie mit angeblichen Fehlern früherer Beschlüsse, die dem Beirat zugeschrieben werden. 2. Feststellung von Jahresabschlüssen, die schon als festgestellt veröffentlicht sind Abgesehen davon sollen die Anleger nun über die Feststellung von Jahresabschlüssen abstimmen, die als bereits festgestellt im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Tatsache ist zunächst, dass die „HTB-Geschäftsführung“ die derzeit noch festzustellenden Jahresabschlüsse verspätet vorlegt. Dabei handelt es sich um eklatante Pflichtverletzungen. Zudem weisen die Herren Martin Retsch und Mark Hülk die Anleger nicht darauf hin, dass der korrekte Weg von Feststellung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse bei einigen der aktuell eingeleiteten Abstimmungen nicht eingehalten ist. Denn die Geschäftsführung muss zunächst den Jahresabschluss aufstellen, ihn dann den Anlegern zur Feststellung (Beschlussfassung) vorlegen und anschließend – sofern er festgestellt wurde – die Veröffentlichung im Bundesanzeiger veranlassen.

Stattdessen sollen nach unserer Meinung jetzt leise, still und heimlich die Verfehlungen von Herrn Schamberger und Frau Grieseler, aber auch der „HTB-Geschäftsführung“ in einer Weise bereinigt werden, mit der die eigentlichen Pflichtverletzungen unter den Teppich gekehrt wären. 2.1.: Folgende Jahresabschlüsse sind – irreführend – bereits als festgestellt im Bundesanzeiger veröffentlich, obwohl die Anleger darüber noch gar nie abgestimmt hatten!

Fondgesellschaft

Jahresabschluss

Datum Feststellung

Veröffentlichung Bundesanzeiger

Veröffentlichung unter HTB-Verantwortung

Leonidas Associates XVIII Wind GmbH & Co. KG (Leo 18)

2021

31.01.23

27.02.23

X

Leonidas Associates XVII Wind GmbH & Co. KG (Leo 17)  

2021

07.10.22

19.12.22

X

Leonidas Associates XIV Wind GmbH & Co. KG (Leo 14)

2017

02.04.20

24.03.21

Leonidas Associates XIII Wind GmbH & Co. KG (Leo 13)

2020

16.06.21

20.06.22

X

Leonidas Associates XII Wind GmbH & Co. KG (Leo 12)

2017

29.01.19  

01.06.21

Leonidas Associates XII Wind GmbH & Co. KG (Leo 12)

2018

06.11.19

06.10.20

Leonidas Associates XII Wind GmbH & Co. KG (Leo 12)

2019

18.08.20

31.12.20

Leonidas Associates X GmbH & Co. KG (Leo 10)

2018

09.10.19

31.07.20

2.2.: Keine Berichtigung von veröffentlichten Feststellungen, die bisher in Wahrheit nie geschehen sind Es gibt Jahresabschlüsse, die fälschlicherweise im Bundesanzeiger als festgestellt angegeben werden, obwohl tatsächlich keine Feststellungsbeschlüsse vorliegen. Dadurch wird der Rechtsverkehr, einschließlich Banken, von der duldsamen "HTB-Geschäftsführung" in die Irre geführt. Die HTB-Geschäftsführung duldet diese Problemfälle ganz offensichtlich:

Fondsgesellschaft

Jahresabschluss

Datum Feststellung

Veröffentlichung Bundesanzeiger

Veröffentlichung unter HTB-Verantwortung

Leonidas Associates XIV Wind GmbH & Co. KG (Leo 14)

2018

25.06.20

06.10.20

Leonidas Associates XIV Wind GmbH & Co. KG (Leo 14)

2019

17.11.20

30.12.20

Leonidas Associates XI GmbH & Co. KG (Leo 11)

2019

21.10.20

31.12.20

Leonidas Associates XI GmbH & Co. KG (Leo 11)

2020

13.09.21

05.01.23

X

Leonidas Associates X GmbH & Co. KG (Leo 10)

2019

15.09.20

31.12.20

Leonidas Associates X GmbH & Co. KG (Leo 10)

2020

28.05.21

28.12.22

X

2.3.: Unterbleibende Veröffentlichung von tatsächlich festgestellten Jahresabschlüssen

Schließlich gibt es zwei Fälle, in denen das eigenartige Verhalten der "HTB-Geschäftsführung" in die entgegengesetzte Richtung geht: Es existieren Feststellungsbeschlüsse, jedoch wird deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger nicht vorgenommen:

Fondsgesellschaft

Jahresabschluss

Datum Feststellung

Veröffentlichung Bundesanzeiger

Leonidas Associates VI GmbH & Co. KG (Leo 6)

2021

08.03.23

fehlt

Leonidas Associates V GmbH & Co. KG (Leo 5)

2020

29.10.21

fehlt

3. Verstöße gegen die Vorschriften für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger, Versagens des Risikomanagements der HTB Wer Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht und diese als "festgestellt" deklariert, obwohl die Jahresabschlüsse tatsächlich nicht festgestellt wurden, begeht einen Verstoß gegen die Vorschriften für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger. Das Übermitteln von Jahresabschlüssen, die nicht ordnungsgemäß festgestellt wurden, stellt zudem eine Irreführung der Öffentlichkeit dar. Dabei handelt es sich um eine alte Vorgehensweise aus Zeiten von Frau Antje Grieseler. So wurde selbst ein durch die Gesellschafterversammlung zur Feststellung abgelehnter Jahresabschluss durch die damaligen Verantwortlichen im Bundesanzeiger als festgestellt veröffentlicht. In den im Juni 2022 auf Initiative der Interessengemeinschaft IG-Leo stattgefundenen Gesellschafterversammlungen in Präsenz in Nürnberg wurde diese Thematik bereits gegenüber der aktuellen Fondsgeschäftsführung, in der Versammlung vertreten durch Herrn Dr. Peter Lesniczak und Herrn Mark Hülk, in Gegenwart der Verantwortlichen der PRJMA Unternehmensberatungs GmbH (Petra Hofmann/Ralf Schamberger) von Anlegern ausdrücklich beanstandet. Vor allem Herr Lesniczak und Herr Hülk sagten zu, dass diese Vorgehensweise nunmehr ein Ende hat. Praktiziert wird - wohl vor lauter Angst weiterer erheblicher Ordnungsgelder durch das Bundesamt - das Gegenteil. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt in der Regel durch die entsprechenden Gremien, wie in unseren Leondias Fonds durch die Gesellschafterversammlung. Durch die Deklaration der Jahresabschlüsse als "festgestellt", obwohl dies nicht der Fall ist, verstoßen die durch die HTB-Gruppe kontrollierten geschäftsführenden Komplementärgesellschaften gegen die Grundsätze der korrekten Finanzberichterstattung. Unserer Meinung nach sind durch diese nachhaltigen Pflichtverletzungen der HTB-Gruppe, Herrn Mark Hülk (möglicherweise in kollusivem Zusammenwirken mit den verantwortlichen Geschäftsleitern der PRJMA Unternehmensberatungs GmbH) Prüfungsbereiche strafrechtlicher Normen eröffnet. Das HGB enthält in § 331 katalogmäßige Straftatbestände und in § 334 katalogmäßige Bußgeldvorschriften. Diese Vorschriften gelten über die Verweisungsnorm in § 335b HGB auch für die Kommanditgesellschaft. Das Vermögensanlagegesetz enthält in den §§ 23, 24 Vermögensanlagegesetz Vorschriften zur Erstellung, Offenlegung und dem Inhalt von Jahresabschlüssen. Verstöße hiergegen werden als Straftaten gemäß § 28 Vermögensanlagegesetz oder als Ordnungswidrigkeit gemäß § 30 Vermögensanlagegesetz sanktioniert. In gleich zwei Versammlungsprotokollen vom Juni 2022 steht die Aussage von Mark Hülk, dass die HTB zum Schutz der Leonidas-Fonds ein Risikomanagementsystem etabliere. Das hatte schon Peter Lesniczak in einem (öffentlich verfügbaren) Interview am 1. Dezember 2021 mitgeteilt. Man fragt sich, wie - angeblich – professionell dieses Risikomanagement der HTB läuft, wenn übersehen wird oder jedenfalls folgenlos bleibt, dass Jahresabschlüsse falsch als festgestellt veröffentlicht sind. Der Interessensgemeinschaft IG-Leo liegen E-Mails von Anlegern vor, die sich wegen dieses Verhaltens der HTB-Geschäftsführung bereits an die BaFin gewandt haben. Wenn auch Sie diesen Schritt gehen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an: hinweisgeberstelle@bafin.de. Als Reaktion auf diese Sachverhalte informieren wir die relevanten Stellen, einschließlich der Staatsanwaltschaft, der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und das Bundesamt für Justiz. Wir werden diese Behörden über die Fälle in Kenntnis setzen und um eine rechtliche Prüfung bitten, damit mögliche Ermittlungen in dieser Angelegenheit eingeleitet werden können. 4. Sonstiges 4.1.: Abmahnungen aus den Reihen der HTB-Gruppe gegen IG-Leo ganz überwiegend erfolglos Wir, die Interessensgemeinschaft IG-Leo, berichteten über den neuen Geschäftsführer Martin Retsch und das Beziehungsgeflecht des HTB-Eigners Dr. Wolfgang Wiesmann zu den Pleite-Investments der Deutschen Lichtmiete. Nun haben wir, die unterzeichnenden Gründungsmitglieder persönlich, Abmahnungen von der Anwaltskanzlei Höcker erhalten. Das Ziel dieser Abmahnungen war es, uns bestimmte Aussagen zu verbieten. Wir sind froh, dass die gerichtliche Durchsetzung zum großen Teil für die HTB nicht zu bewerkstelligen war. Dies sollten wir als Lehre betrachten, dass am Ende immer die Wahrheit obsiegen wird. Lediglich in Bezug auf zwei Aspekte dürfen wir nach derzeitiger Beschlusslage des Landgerichts Bremen unsere Aussagen nicht wiederholen. Die auf unserer Webseite veröffentlichte Pressemitteilung haben wir angepasst. Da wir unseren Text aber sorgfältig recherchiert haben, werden wir den Sachverhalt im Wege eines Rechtsmittels gerichtlich überprüfen lassen. Das kann inhaltlich sehr spannend werden! Den Gerichtstermin geben wir Ihnen bekannt, damit Sie dabei sein können. Machen Sie sich ein eigenes Bild. Wir haben nichts zu verstecken. 4.2.: Die „HTB-Geschäftsführung“ erhebt Anfechtungsklagen hinsichtlich acht Versammlungen Die HTB-Geschäftsführung ignoriert das eindeutige Anlegervotum im März und April 2023, bei dem in der Regel über 90% der Stimmen dafür gestimmt haben, dass die HTB aufgrund von Pflichtverletzungen und mangelnder Glaubwürdigkeit nicht mehr tragbar ist. Statt diese Beschlüsse von uns Anlegern zu respektieren, hat die HTB-Geschäftsführung Anfechtungsklagen eingereicht, was zu Lasten des Fonds geht und die Möglichkeit einer Ausschüttung beeinträchtigt. Dies zeigt eine Eskalationstaktik, um sich weitere Amtszeit zu sichern. Glücklicherweise kümmert sich die neu eingesetzte Geschäftsführung Adverto bereits professionell und mit rechtlicher Unterstützung um unsere Rechte. 4.3.: Die neue Geschäftsführung (Adverto) sowie die Treuhandgesellschaften agiert bereits Die Herren Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen sprechen bereits mit Dienstleistern unserer Wind- und Solarparks. Ein erster Bericht der Adverto dürfte nicht mehr lange auf sich warten lassen. Die Leonidas Treuhand GmbH und die HBS Vermögensverwaltungs GmbH kümmern sich mit anwaltlicher Unterstützung um die Durchsetzung der Übernahme der Anlegerverwaltung sowie die Aushändigung der Anlegerlisten. 4.4: Rückzug der HTB? Und dann überraschte uns heute noch ein spannendes Rundschreiben der HTB, das wir aber heute nicht mehr weiter kommentieren können. Nur so viel: wir halten es für äußerst bemerkenswert, dass Herr Martin Retsch die Abgabe der Geschäftsführung zum 31.12.2023 „anbietet“,

„ohne den Entscheidungen der BaFin vorgreifen zu wollen.“.



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