In unserem Fonds LEONIDAS Associates III GmbH & Co. KG steht nunmehr die Wahrnehmung unserer Anlegerrechte in der Gläubigerversammlung am
Donnerstag, 23.02.2023, 10:00 Uhr Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstraße 28, 90762 Fürth
an. Dieser Termin wurde bestimmt als Berichtstermin sowie Termin zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie
über die Beibehaltung aber auch Besetzung eines Gläubigerausschusses.
Zudem handelt es sich um den Prüfungstermin mit Blick auf die von uns allen angemeldeten Forderungen. Diese sollen im Rahmen dieses Prüfungstermins zur Tabelle festgestellt werden.
Im Ergebnis geht es nun um das Wohl und Wehe im weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens in Bezug auf unsere Investitionen.
Wir bitten Sie natürlich möglichst zahlreich selbst zur Gläubigerversammlung am Donnerstag, den 23.02.2023 ab 10:00 Uhr anzureisen. Durch ein entsprechend großes Quorum von Anlegern bringen wir unser berechtigtes Anrecht auf Bestimmung des weiteren Verlaufs des insoweit Verfahrens zum Ausdruck.
Soweit Sie verhindert sind aber auch für den Fall, dass Sie selbst anreisen wollen, aber vorher bzw. noch während der Anreise etwas dazwischenkommt, macht es Sinn, dass Sie uns zur Ausübung ihrer Stimmrechte mit einer
aktuellen Originalvollmacht
ausstatten. Nach aktuellem Stand der Dinge setzt die in der anstehenden Gläubigerversammlung zuständige Rechtspflegerin voraus, dass zur Zulassung der Ausübung Ihrer Stimmrechte die Originalvollmacht im Termin vorgelegt wird. Wir sehen dieses rechtliche Erfordernis nicht, fügen uns aber in unserem gemeinsamen Interesse dieser Vorgabe des Gerichts und hoffen auf Ihr Verständnis sowie auf Ihre umfassende Mithilfe und Erledigung.
Zwar haben Sie uns schon in einer Vielzahl von Fällen Vollmachten als PDF Datei aber auch per Post im Original zur Verfügung gestellt. Teilweise liegen die Bevollmächtigungen aber gut ein Jahr zurück, in vielen Fällen fehlt uns das Original.
Um jedweden Einreden mit Blick auf die Bevollmächtigung und die damit einhergehende Stimmenausübung den Wind aus den Segeln zu nehmen, macht es Sinn, dass wir die Vollmachten für unser Gründungsmitglied Herr Dr. Klaus Höppner, der Ihre Stimmen verantwortungsvoll und im ausschließlichen Anlegerinteresse am kommenden Donnerstag wahrnehmen wird, zu erneuern.
Das entsprechende entsprechende Vollmachtsformular für die Stimmausübung finden sie hier. Wir bitten Sie höflich darum, uns diese Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post an die in der Vollmacht angegebene Verwaltungsadresse der IG Leo c/o ADWUS Rechtsanwälte, Leipziger Platz 21, 90491 Nürnberg zurückzusenden.
Warum ist die Vollmachtserteilung jetzt derart wichtig?
Wir haben es unserer Ansicht nach mit einem desaströsen Verlauf des bisherigen Insolvenzverfahrens zu tun. Erst Ende März 2022, d.h. gut drei Monate nach Übernahme des Verfahrens durch den vorläufigen Verwalter Rechtsanwalt Rußwurm wurde festgestellt, dass unser Fonds LEONIDAS III überhaupt kein Asset hat. Aufgedeckt wurde das Problem nicht etwa durch den Verwalter selbst sondern erst auf Hinweis von Frau Dr. Schmidt-Mosbach, die kurz vorher zum weiteren Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses durch das Gericht bestellt wurde und sich die Mühe machte, dies im Handelsregister zu prüfen.
Verantwortlich hierfür sind die verantwortlich handelnden Personen Frau Antje Grieseler und Ralf Schamberger. Diese haben uns Anleger noch im November 2021 mit einem entsprechenden Anleger-Informationsschreiben in Sicherheit gewogen, dass der Rückzahlung des Darlehens zum Ende des Jahres 2021 nichts entgegensteht. Das war dreist gelogen, da zu diesem Zeitpunkt bereits der Insolvenzantrag und der (absehbar nicht erfolgreiche) Antrag auf Selbstverwaltung samt einem sehr kostenaufwändigen Gutachten erstellt wurde. Dennoch ist Herr Schamberger nach wie vor als Geschäftsführer in unserem Fonds tätig.
Auch der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens stellte sich als Katastrophe dar, was sich in einem in vielen Punkten maximal unkonkreten, ja sogar teilweise unzutreffenden Insolvenzgutachten manifestiert hat. Eine Vielzahl von Fragen, Unregelmäßigkeiten und Widersprüchlichkeiten vor allem auch im Zusammenhang mit unserem einzigen Asset, der Beteiligung in Höhe von 69% an der LEONIDAS France IX GmbH & Co. KG sowie der darunter hängenden vier Betriebsgesellschaften kann und konnte der Insolvenzverwalter bislang nicht ansatzweise zufriedenstellend beantworten. Hier sind wir sehr gespannt auf den anstehenden Berichtstermin.
Die Liste könnte beliebig fortgeführt werden, das macht aber wenig Sinn. Wir wollen den Blick mit unserer gewaltigen Stimmenmehrheit konstruktiv in die Zukunft richten und in unserem gemeinsamen Anlegerinteresse für das weitere Verfahren in der anstehenden Gläubigerversammlung für die Einsetzung eines
neuen qualifizierten Insolvenzverwalters abstimmen.
Hierzu ist jede einzelne Stimme dringend notwendig. Bitte unterstützen Sie uns und vor allem Ihr eigenes Investment durch die vorsorgliche Übertragung Ihrer Stimmrechte auf Herrn Dr. Klaus Höppner, indem Sie die hier abrufbare beigefügte Vollmacht ausfertigen und uns im Original zur Verfügung stellen. Soweit Sie geplant oder kurzfristig selbst zur Gläubigerversammlung anreisen, was wir natürlich ausdrücklich begrüßen, werden Sie Ihre Stimme natürlich selbst ausüben. Dem steht die Vollmachtserteilung nicht entgegen, sichert aber jedwedes Risiko ab, dass Ihre Stimme jedem Fall ausgeübt wird.
Wir freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen als Interessengemeinschaft haben. Herzlichen Dank.
Gerne stehen wir für weitere Rückfragen zur Verfügung.