Wir möchten Sie daran erinnern, dass unsere erste vierteljährliche Quartalskonferenz am 24. Juli 2024 stattfindet:
1. Erinnerung an das Quartalsmeeting, anstehende Gesellschafterversammlungen
Wie bereits angekündigt, findet unser erstes Quartalsmeeting statt am:
Datum: Mittwoch, 24. Juli 2024
Uhrzeit: ab 18:30 Uhr
Bitte melden Sie sich an unter:
Die Geschäftsführung wird diese Gelegenheit nutzen, Sie umfassend über bevorstehende Gesellschafterversammlungen und die anstehenden Beschlussfassungen zu informieren. Einladungen für die Fonds Leo 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14, 17 und 18 wurden bereits am Freitag verschickt. Die Versammlungen finden am 5. und 6. August in Nürnberg statt.
Wir empfehlen Ihnen dringend, an dem Quartalsmeeting teilzunehmen, da die Geschäftsführung ausführlich über zwei wichtige Beschlussfassungen informieren wird: die neue Satzung und Verschmelzung der Zwischenebene in den Fonds. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, im Vorfeld Fragen zu stellen, damit die Gesellschafterversammlungen effizienter durchgeführt werden können. Ihre Fragen und Ihr Feedback helfen, die Präsenzveranstaltungen fokussiert und reibungslos zu gestalten.
Wir, die Interessengemeinschaft IG-Leo, empfehlen die Beschlussfassung zur neuen Satzung ausdrücklich. Diese wurde von der Geschäftsführung erarbeitet und mit dem Beirat und den Treuhandgesellschaften abgestimmt, die den Schritt befürworten. Die neue Satzung soll die rechtlichen Rahmenbedingungen und internen Prozesse der Gesellschaft modernisieren und an aktuelle gesetzliche Vorgaben anpassen. Dies umfasst insbesondere Regelungen zur Transparenz und Effizienz der Geschäftsführung sowie zur Stärkung der Rechte der Anleger. Ein weiterer Vorteil der Neufassung ist die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks mit gleichlautenden Regelungen in allen Fonds, was bisher nicht der Fall war und unnötigen Aufwand bereitete.
In den anstehenden Versammlungen soll zudem über die Verschmelzung von Zwischengesellschaften jeweils mit den Fonds Beschluss gefasst werden. Insgesamt sollen 21 Gesellschaften (10 GmbHs und 11 KGs) eliminiert werden. Diese Verschmelzung zielt darauf ab, Synergien zu nutzen und die wirtschaftliche Basis der Gesellschaft zu stärken. Durch die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen sollen die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und langfristig stabile Erträge für die Anleger gesichert werden. Ein weiteres wichtiges Argument ist die erwartete Kostenersparnis, die durch die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Betriebskosten erzielt werden kann.
Soweit Sie sich im Anschluss an unser Quartalsmeeting dafür entscheiden, nicht nach Nürnberg zu kommen, erhalten Sie die Präsentation des Berichts der Geschäftsführung und das Protokoll im Nachgang der Gesellschafterversammlungen zugesendet.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihre Fragen bei der Quartalskonferenz!
2. Gerichtsurteil zu Strafzahlungen: Schlappe für Frau Grieseler und Herr Schamberger
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat am 12. Juli 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt: Neben weiteren Beklagten, wie zum Beispiel die verantwortliche Komplementärgesellschaft Leonidas XVII Verwaltungs GmbH, wurden die ehemaligen Geschäftsführer Antje Grieseler und Ralf Schamberger als Gesamtschuldner zu Schadensersatz in Höhe von 270.557,50 Euro verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Grieseler und Schamberger ihre Pflichten als Geschäftsführer grob fahrlässig verletzt haben. Insbesondere wurde ihnen zur Last gelegt, dass sie über mehrere Jahre hinweg versäumten, die Jahresabschlüsse fristgerecht und ordnungsgemäß zu veröffentlichen. Das Gericht betonte, dass die Beklagten sehenden Auges das Schadensrisiko für die Gesellschaft mit jedem weiteren Bescheid des Bundesamtes vergrößerten, ohne angemessen zu reagieren. Ihre Ausreden, wie etwa eine angebliche Delegation von Aufgaben oder interne Ressortverteilungen, wurden vom Gericht als unzureichend zurückgewiesen. Das Gericht sah in ihrem Verhalten eine ungewöhnlich hohe Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, was die Feststellung der groben Fahrlässigkeit begründete.
Nach den Darstellungen der HTB-Gruppe und von Herrn Hülk wollen diese erst im Dezember 2022 von dem Ordnungsgeldverfahren über 250.000 Euro erfahren haben, obwohl das Verfahren bereits seit November 2021 lief und das Landgericht Bonn im Verfahren des Fonds Leo 17 die Festsetzung des Ordnungsgelds in dieser Höhe bestätigte. Es ist höchst unglaubwürdig, dass ein professioneller Geschäftsführer wie Herr Hülk über ein Jahr lang keine Kenntnis von einem derart bedeutsamen Verfahren und Rechtsstreit gehabt haben soll. Als das Strafgeld dann verhängt worden war, entdeckte es ein engagierter Beirat, während Herr Hülk diese Information dem Beirat vorenthalten hatte. Erst gut 6 Monate später und nach erheblichem öffentlichen Druck wurden Ansprüche gegen Frau Grieseler geprüft und schließlich Klage eingereicht. Ein an Inkompetenz kaum zu übertreffender Offenbarungseid der HTB und eine weitere schwerwiegende Anknüpfungstatsache, dass die HTB offensichtlich zum wirtschaftlichen Schutz von Frau Grieseler eingesetzt wurde.
Sollte unsere Geschäftsführung den Schadenersatz bei Frau Grieseler und Herrn Schamberger nicht (mehr) beitreiben können, stellt sich die Frage der Haftung der HTB-Gruppe mit Herrn Hülk, Herrn Retsch und des damals faktischen Geschäftsführers unserer Fonds, Herrn Dr. Lesniczak. Dass Herr Dr. Peter Lesniczak mit Blick auf das anlegerfeindliche Agieren seiner HTB-Gruppe in den Leonidas Fonds nach wie vor als Geschäftsleiter in der BaFin kontrollierten Kapitalverwaltungsgesellschaft HTB Hanseatische Fondshaus GmbH agieren darf, verwundert uns jeden Tag mehr. Immerhin ist seit Anfang Juni bekannt geworden, dass die HTB mit Frau Grieseler unmittelbar nach dem Leonidas-Einstieg über den Erwerb wesentlicher Dienstleistungsgesellschaften verhandelte und in diesem Zusammenhang nachweislich unzutreffend kommunizierte. Wir berichteten. Mehrfach wurde die HTB-Geschäftsführung der dreisten Lüge überführt, die mutmaßlich nur darauf gerichtet war, mit den Gesellschaften auch die langlaufenden viel zu teuren Dienstleistungsverträge zu übernehmen. Am Ende steht zu besorgen, dass diese Motivation so weit ging, die mannigfachen Strafzahlungen unserer Fonds auf unsere Kosten zu vertuschen.
Anlegerfeindliches Agieren, unzutreffende Kommunikation, erhebliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung/Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, fragwürdiges Fondsmanagement sowie fehlende Transparenz und Integrität, gepaart mit Verdacht auf Interessenkonflikte und Verdacht auf Verschleierung von Strafzahlungen, prägen damit die von Herrn Dr. Peter Lesniczak zu verantwortende Geschäftsführung in unseren Fonds und lassen unserer Meinung nach zusammengenommen ernsthafte Zweifel an seiner Zuverlässigkeit als Geschäftsleiter aufkommen. Die BaFin hat strenge Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern, insbesondere in Bezug auf Integrität, Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Die geschilderten Vorfälle geben daher durchaus Anlass für eine Prüfung seiner Eignung als Geschäftsleiter einer BaFin-kontrollierten Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Unsere kompetente neue Geschäftsführung ist derzeit mit der vollständigen Aufarbeitung aller Sachverhalte beschäftigt, die die HTB-Gruppe und deren Eigner Dr. Lesniczak, Dr. Wolfgang Wiesmann und Wolfgang Küstner ignoriert bzw. verhindert haben. Wir sind zuversichtlich, dass dies noch zu weiteren haftungsrelevanten Aufdeckungen des Missmanagements von Frau Grieseler und der HTB führen wird, an welchen wir uns Anleger schadlos halten können.
Wir freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen als Interessengemeinschaft haben. Herzlichen Dank.
Gerne stehen wir für weitere Rückfragen zur Verfügung.
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