Gesellschafterversammlungen + Ausfüllhilfe + Anlegerkonferenz
- IG Leo Autor
- 4. Sept.
- 8 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Okt.
Eein Großteil von Ihnen dürfte inzwischen die Einladungen zu den Gesellschafterversammlungen im September erhalten haben. Wundern Sie sich nicht, falls mehrere Versionen in Ihrem Briefkasten gelandet sind. Die Geschäftsführung musste erneut nachträglich Schlampigkeitsfehler korrigieren – etwa Entlastungen für falsche Beiräte, Abstimmungen über Personen, die gar nicht mehr zur Wahl stehen, oder Erläuterungen, die nicht zum Stimmzettel passen. Neben unnötigen Kosten für Porto, Nachversand und teure Rechtsberatung schafft die Geschäftsführung damit zusätzliche rechtliche Unsicherheit – verschuldet durch Hartauer und Päffgen. Es bleibt Ihnen überlassen zu bewerten, wie Sie solche unnötigen und nicht auszuschließen vorsätzlich herbeigeführten Chaoszustände einordnen.
I. Anlegerkonferenz – Ihre Chance zur Orientierung
Wir laden Sie herzlich ein zu unserer IG Leo Anlegerkonferenz am
Montag, 8. September 2025, um 19:00 Uhr.
Dort stellen wir Ihnen unser Konzept für die Zukunft der Fonds vor, präsentieren die Kandidaten für die neue Geschäftsführung, geben Ihnen Erläuterungen für die anstehenden Gesellschafterversammlungen und präsentieren Ihnen alternative renommierte Anbieter für die kaufmännische Betriebsführung in Frankreich. Diese Anbieter verfügen bereits über jahrelange Erfahrung vor Ort – im Gegensatz zur CAV.
Bitte melden Sie sich bereits jetzt über den folgenden Link an, damit wir Ihre Teilnahme als Anleger prüfen können:
Hinweis: Bei über 400–500 Anmeldungen ist eine kurzfristige Prüfung am Tag der Veranstaltung nicht mehr möglich. Nur mit vorheriger Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten am Montag rechtzeitig vor Beginn.
Für alle, die terminlich verhindert sind, wird die Konferenz aufgezeichnet und auf Anforderung bereitgestellt. So können Sie sich auch im Nachgang ein vollständiges Bild machen.
II. Anstehende Gesellschafterversammlungen
Ab Montag, den 22. September, finden zukunftsentscheidende Versammlungen unserer Leonidas-Fonds statt. Bitte lesen Sie die erhaltenen und noch eingehenden Einladungsschreiben in Ruhe durch und entscheiden dann, ob Sie eine Geschäftsführung behalten wollen, die Ihre Stimme bei den Beiratswahlen nur dann gelten lässt, wenn Sie Ihr Kreuz bei den von ihr genehmen Personen machen. Über die Frage, ob die Geschäftsführung selbst im Amt bleiben darf, lässt sie Sie erst gar nicht abstimmen. Im Stil autokratischer Staatenlenker wurden diese Anträge der Treuhänder zur Aufnahme in die Tagesordnung kurzerhand abgelehnt. Unabhängig davon, dass gerade deshalb kostspielige juristische Auseinandersetzungen vorprogrammiert sind, sollten Sie sich fragen, ob dies eine Geschäftsführung ist, die Ihre Interessen vertritt.
Wir liefern Ihnen in der Anlage eine Ausfüllhilfe für den Stimmzettel mit unseren ausführlichen Erläuterungen, damit Sie nicht einseitig informiert sind:
Unabhängig von der Bewertung der aktuellen Vorgänge möchten wir noch einmal zusammenfassen, warum wir dieser Geschäftsführung deutlich kritisch gegenüberstehen. Wie Sie wissen, ist es unser Ziel, die CAV als Fondsgeschäftsführung abzuwählen. Wir wollten und wollen die Kosten in den Griff bekommen, damit unsere Fonds endlich Erträge abwerfen. Stattdessen wurden gerade auch unter der Ägide Hartauer/Päffgen unnötig Kosten fabriziert, doppelt abgerechnet und Ausschüttungen massiv geschmälert/unmöglich gemacht. Rechtsanwaltskosten in Millionenhöhe (das ist keine Übertreibung) haben die Kassen geleert. Wenn Sie mit Ihrer Ausschüttung unzufrieden sind, ist das ein entscheidender Grund. Wenn es Sie nicht stört, dass selbst für einfachste Streitigkeiten kein günstiger RVG-Anwalt mandatiert wird, sondern lieber Anwälte mit 400 Euro Stundensatz aufwärts, dann vertrauen Sie der CAV. Wir möchten allerdings endlich an den Einspeiseerlösen mitverdienen. Die Gründungsmitglieder der IG Leo haben insgesamt 2,5 Millionen Euro investiert – wir sehen nicht länger zu, wie die CAV unser Geld für überteuerte Rechtsstreitigkeiten ausgibt und von der bei Einsetzung zugesagten Kostendisziplin nichts übrigbleibt.
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung. Nachfolgend nennen wir Ihnen ein Dutzend Themen, die Sie bei Ihrer Abstimmung berücksichtigen sollten:
1. Ausbleibende Auszahlungen
Die Ausschüttungen der Fonds haben sich in über zwei Jahren CAV nicht gebessert. Die Nutzungsdauer von Solar- und Windkraftanlagen ist begrenzt. Ihr Kapitaleinsatz muss also über diese Zeiträume durch Ausschüttungen zurückfließen. Jedes Jahr ohne Ausschüttung ist nicht nur ein Jahr ohne Rendite – es ist ein Jahr mit Kapitalverlust.
2. Massive Transparenzverstöße
Über zwei Jahre hat die IG Leo dafür gekämpft, dass das Reporting zeitnaher und aussagekräftiger wird. Das ist ein Fortschritt, auch wenn die CAV weiterhin gegen gesetzliche Transparenzvorschriften verstößt. So behauptet sie etwa gegenüber Öffentlichkeit und Bundesamt für Justiz, Jahresabschlüsse 2024 seien bereits festgestellt – obwohl dies laut Einladung erst im September erfolgen soll. Diese dreisten Lügen könnten für uns teuer werden.
3. Klagewut
Wie gefährlich und teuer Transparenzverstöße sein können, zeigt das Beispiel Leonidas XVII. Der Fonds musste 250.000 Euro Ordnungsgeld an das Bundesamt für Justiz zahlen. Auf Betreiben der IG Leo wurden die Verantwortlichen Antje Grieseler, Sophie Tröschel und Ralf Schamberger auf Schadensersatz verklagt. Teure Honorar-Anwälte kosteten aktuell unserer Information nach schon gut 200 TEUR (!), obwohl der Fall in erster Instanz einfach zu gewinnen war. Zwei Beklagte gingen in Berufung, bei der dritten Person – die zwischenzeitlich bei der CAV tätig ist (Interessenkonflikt?) - hätte die CAV das Urteil einfach vollstrecken können – tat es aber nicht, beschäftigt weiter Anwälte mit hohen Stundensätzen, so dass zu befürchten steht, dass am Ende nichts übrig bleibt. So wird der Fonds am Ende zwar gewinnen, was sich Hartauer und Päffgen wieder in die Statistik der „Erfolge“ schreiben wird, aber wegen der nicht ersetztbaren eigenen Kosten auf einem Großteil des Schadens sitzen bleiben.
4. Pyrrhussieg
Um beim Thema zu bleiben: Die CAV meldete kürzlich, es stünde 23:0 in Rechtsstreitigkeiten gegen Antje Grieseler. Diese Zahl bezieht sich zu einem Großteil auf franz. „Eil-Verfahren“, die nun in um ein Vielfaches kostenaufwändigere Hauptsacheverfahren münden. Unsere Beiratsvorsitzende kritisierte als Anwältin das zögerliche, nicht konsequente und vor allem bis heute intransparente Vorgehen der CAV bei der Kündigung der Grieseler-Verträge bereits scharf – zu Recht, wie sich herausstellt. Die Fonds werden durch jahrelange Prozesse blockiert, die Ausschüttungen – soweit in unseren Fonds überhaupt auch in den kommenden Jahren darstellbar - weiter geschmälert
5. Doppelte Zahlungen
Bereits die bislang fehlenden/geringen Ausschüttungen hängen mit den verspäteten Kündigungen der Grieseler-Verträge zusammen. Erst über viel zu viele Monate hinweg vertragliche Vergütungen nicht zu bezahlen, um erst dann irgendwann in 2024 zu kündigen, wirkt – was sich jedem Laien aufdrängt – zweifelhaft. Noch gravierender ist jedoch, dass die CAV dieselben Leistungen zusätzlich selbst auch für Zeiträume abrechnen will, in denen Sie diese Leistungen gar nicht erbracht hat. Stimmen Sie der SAS-Managementvereinbarung in den anstehenden Gesellschafterversammlungen zu, werden Hartauer/Päffgen u.U. für 2024 Leistungen abrechnen, die bereits von Grieseler-Firmen in Rechnung gestellt wurden und derzeit kostenaufwändig eingeklagt werden. Lesen Sie hierzu bitte dringend unsere Erläuterung zum Tagesordnungspunkt der SAS-Managementvereinbarung in der beigefügten Anlage!
6. Geheimnisverrat
Wir als IG Leo wurden von Ihnen als Beiräte gewählt, um Ihre Interessen zu vertreten. Dazu gehört es, Sie über Missstände zu informieren. Wir achten darauf, keine Informationen zu veröffentlichen, die den Fonds, gar den Assets schaden könnten. Wenn die CAV oder über CAV-Kampagne befeuerte Dritte und „Nicht-IG Leo Beiräte“ uns Verschwiegenheitsverletzungen unterstellen, verdrehen sie unsere Zielsetzung und unsere Pflichten Ihnen gegenüber als Gesellschafter und Eigentümer der betroffenen Wind- und Solarparks! Unser Anliegen ist Transparenz und die Verbesserung der Fondssituation. Wir sind nicht der Geschäftsführung gegenüber zur Loyalität verpflichtet, sondern Ihnen. Wenn die CAV nun plötzlich Vertraulichkeitserklärungen fordert, zeigt das nur, dass es solche bislang gar nicht gab, weil es diese nach der gemeinsam vereinbarten Geschäftsgrundlage auch nach Grieseler nicht mehr geben darf.
7. Beiratsvergütungen
Sie haben mehrfach Post „von den Beiräten“ erhalten. Tatsächlich gibt es nicht nur unterschiedliche Ansichten, sondern auch gespaltene Lager. Auch wir als IG Leo sind Beiräte. Andere Beiratsmitglieder verhalten sich neutral. Damit Sie die Interessen der Beiräte insgesamt besser beurteilen können, möchten wir auf eine von uns kritisierte Praxis hinweisen: Es gab aufgrund der vielen Pflichtverletzungen durch Hartauer/Päffgen, die nicht nur einen Fonds betreffen, viele Gesamtbeiratssitzungen von 1 bis 2 Stunden, für die ein Beirat dadurch auffällt, dass er ohne Vor- und Nacharbeit nicht nur eine Gebühr, sondern nicht unerhebliche Teil-Gebühren bei jedem Fonds abrechnet. So entstehen manchmal Stundensätze von deutlich über Tausend Euro pro Sitzung. Nach unserer Überzeugung kann eine Vergütung für eine Sitzung auch nur einmal beansprucht werden, unabhängig davon, in wie vielen Fonds ein Beirat parallel tätig ist. Alles andere ist nicht mit einem verantwortungsvollen Umgang mit unseren Geldern vereinbar.
8. Amigo-Wirtschaft und Durchstecherei
Wir haben aufgedeckt, dass verschiedene Leonidas-Fonds nachträglich den Rechtsanwalt Richard Notz für ein Verteidigungsgutachten in den franz. Verfahren zugunsten von Max Hug bezahlten. Für diese letztlich aussichtslosen Klagen entstanden über eine Million Euro Anwaltskosten, die dem Fonds Leo 16 anheim fielen, jedoch ausgerechnet auf Betreiben des Leo 16-Beirats, Walter Muckenthaler, unseren Fonds Leo 10 bis 14 weiterberechnet wurden. Anstelle – wie von den 5 Beiratsgremien gefordert - diese durch Fonds Leo 10 bis 14 erstatteten Gelder vom Fonds Leo 16 zurückzufordern, ließen sich Hartauer/Päffgen mit Ihrer CAV auf allen Ebenen maßgeblich durch Muckenthaler im Private Placement Fonds Leo 16 als GF aber auch mit Ihrer CAV Gruppe als Dienstleister einsetzen (Interessenkonflikt?). Wie sich im Rahmen der Sonderprüfung herausstellte, wurden nicht nur von Walter Muckenthaler, sondern auch vom Multi-Beirat Ralf Maier-Geißer Gutachten der HTB zu diesen franz. Verfahren, dem Beklagten Max Hug zur Verfügung gestellt, die nach Angaben von Max Hug jede Vergleichsbereitschaft zerstörte.
9. Nicht vor Ort
Unser Ziel ist, mit den Fonds regenerativen Strom zu produzieren und eine vernünftige Rendite zu erzielen. Das setzt voraus, dass die Anlagen funktionieren. Doch die CAV kümmerte sich nicht ausreichend um die Assets. Technische Dienstleister beklagten, bei der CAV keine kompetenten Ansprechpartner zu finden. Selbst dringend notwendige Reparaturen blieben wochen- und monatelang liegen – mit der Folge von Einnahmeverlusten und Schäden für den Wert der Anlagen. Aus den aktuellen Gesprächen mit seriösen Asset-Manager wissen wir, wie wichtig die stetigen Kontroll-Besuche der Anlagen sind. Auf dem LinkIn-Profil der CAV finden Sie eine Vielzahl von wunderschön bebilderten Besuchen auf Anlagen, die diese These bestätigt. Nur leider handelt es sich nicht in einem Fall um unsere Anlagen.
10. Dritter Geschäftsführer
Die Geschäftsführung schlägt selbst vor, mit Jens Hartmann einen dritten Geschäftsführer zu bestellen, der mit Hartauer und Päffgen „zusammenarbeiten“ soll. Wir halten das für untauglich: Ein Immobilienspezialist im Home-Office kann nicht das schaffen, was 12 Beiräte bisher nicht erreichten. Zudem ist ein von der Geschäftsführung selbst genehmigter „Kontrolleur“ nicht das geeignete Mittel, um die Fonds wieder auf Kurs zu bringen.
11. Beiratsneuwahlen
Hartauer und Päffgen schlagen vor, uns IG-Leo-Beiräten die Entlastung zu verweigern. Mehr noch: Sie wollen uns von der Wiederwahl als Beirat ausschließen – Ihre Stimme wäre wertlos, wenn Sie uns wählen. Damit entmündigt die Geschäftsführung in einer beispiellosen Ungeheuerlichkeit die Anlegerinnen und Anleger. Wir versprechen hingegen, Ihr Votum zu respektieren, egal wie es ausfällt. Lassen Sie sich nicht vorschreiben, wem Sie Ihr Vertrauen schenken.
12. Ignorierte Treuhandanträge
Rechtzeitig eingebrachte Tagesordnungspunkte der Treuhänder wurden ohne hinreichende Begründung abgelehnt. Offenbar passte es der Geschäftsführung nicht, dass über ihre Absetzung mit anschließender Wahl neuer, unabhängiger Geschäftsführer abgestimmt werden sollte. Es passt ins Bild, dass Hartauer und Päffgen nicht einmal die Chuzpe haben, die Anleger auch über die eigene Entlastung entscheiden zu lassen. Wir als IG Leo akzeptieren demokratische Entscheidungen – auch wenn sie uns nicht gefallen sollten. Hartauer und Päffgen entziehen Anlegern das Recht auf freie Entscheidung – nicht aus Sorge um die Fonds, sondern aus purem Eigennutz. Das ist verwerflich. Die Mehrheit und nicht die pflichtvergessene Geschäftsführung muss entscheiden, wer die Geschicke der Fonds lenkt.
Treffen Sie Ihre eigene Entscheidung für Ihr Geld. Berücksichtigen Sie die anliegende Ausfüllhilfe samt unseren sachlichen Erläuterungen.
Dabei müssen Sie Ihre Wahlentscheidung nicht sofort treffen. Nutzen Sie unsere Anlegerkonferenz am Montag, 8. September 2025 ab 19 Uhr. Bitte melden Sie sich im Vorfeld unter dem nachfolgenden Link an:
Es spricht viel dafür, dass weitere Störungen und Delegitimationsversuche folgen werden. Deshalb laden wir Sie ein, sich in der Anlegerkonferenz selbst ein Bild zu machen und sich stets daran zu erinnern: „Traue keinem edlen Motiv, wenn sich auch ein unedleres finden lässt.“
Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Hier finden Sie unsere Vollmacht, falls Sie das Chaos um die Weisungszettel in den anstehenden Gesellschafterversammlungen überfordert oder Sie sich mit Leonidas einfach nicht weiter beschäftigen wollen. Aber es geht um unser Geld. Keiner der nun lautstark auftretenden IG-Leo-Kritiker, von denen Sie in den letzten Jahren kaum etwas gehört haben, kann eine einzige Entscheidung der IG Leo benennen, die gegen die Interessen der Anleger gerichtet war.
Ihre IG Leo,
Claus Aufmuth · Benjamin Ganz · Dr. Klaus Höppner · Wolfgang Wittmann

