Massive CAV-Verstöße im Umgang mit Fondsgeldern – GF-Wechsel zwingend
- IG Leo Autor
- 7. Juli
- 6 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Sept.
Die IG Leo hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Zusagen von Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen auf ihre Einhaltung hin überprüft. Heute berichten wir über weitere Fälle der Nicht-Einhaltung, namentlich der versprochenen Grundsätze einer sparsamen Mittelverwendung.
Unsere aktuellen Auswertungen zeigen ein verheerendes Bild: Statt Transparenz und Maßhalten ist eine intransparente Vergütungspraxis entstanden, von der insbesondere die CAV Betriebs GmbH und Rechtsanwalt Notz profitiert haben.
Wir dokumentieren exemplarisch das Vorgehen im Fonds Leonidas XIII und die Systematik, mit der über alle betroffenen Fonds hinweg insgesamt über 511.231,77 Euro (brutto) abredewidrig abgerechnet und zu einem großen Teil abgezogen wurden.
Zudem zeigen wir auf, wie die undurchsichtige Einbindung von RA Richard Notz als faktischer Schatten-Geschäftsführer erhebliche Mehrkosten, wahrscheinlich auch im sechsstelligen Bereich, verursacht hat, die mutmaßlich zu großen Teilen schon durch den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der CAV bezahlt waren.
1. Was den Anlegern zugesagt wurde
Den Anlegerinnen und Anlegern wurde wiederholt zugesichert, dass es bei dem Wechsel von der HTB zur CAV zu keiner Doppelvergütung kommen dürfe. Dieses Versprechen war ein zentrales Element der Neuaufstellung der Fonds.
Nach dem angekündigten Rückzug der HTB zum Jahresende 2023 übernahm die CAV Anfang 2024 die operative Kontrolle über die Fonds. Erst zu diesem Zeitpunkt wurden zwei Dienstleistungsverträge geschlossen – mit der CAV Betriebs GmbH und der Leonidas Treuhand- und Anlegerverwaltungs GmbH. Auf dieser Basis rechnet die Adverto satzungsgemäß die prospektierte Vergütung gegenüber dem jeweiligen Fonds ab (im Mittel ca. 1% des EK p.a.), soweit sie im Rahmen dieser Dienstleistungsverhältnisse anfällt. Zugleich wurde vereinbart, dass auf dieser Grundlage gezogene Zahlungen hälftig zwischen Geschäftsführung und Anlegerverwaltung aufzuteilen sind.
Formell wurde in den Dienstleistungsverträgen der CAV Betriebs GmbH und der Leonidas Treuhand- und Anlegerverwaltungs GmbH jeweils rückwirkend als Vertragsbeginn das Datum der Gesellschafterbeschlüsse zum Komplementärwechsel festgehalten, um so die Legitimation und Mandatierung auch in den Fonds zu dokumentieren, die den Komplementärwechsel bereits im März bzw. April 2023 beschlossen hatten.
Ergänzend wurde jedoch zwischen den beteiligten Vertragspartnern, also den Treuhandgesellschaften, der CAV Betriebs GmbH, der Leonidas Treuhand- und Anlegerverwaltungs GmbH sowie der jeweiligen Adverto-Komplementärin und der Fondsgesellschaft, eine verbindliche Nebenabrede vereinbart: rückwirkende Abrechnungen werden ungeachtet des formellen Mandatsbeginns für Leistungen vorerst frühestens ab dem 1. Oktober 2023 vorgenommen (sog. Abrechnungssperre).
Der Stichtag 1. Oktober 2023 stellte einen vermittelnden Kompromiss dar. Die Verantwortung der neuen Struktur wurde formal rückwirkend ab Beschlussfassung vertraglich festgehalten, um spätere Rückforderungen gegenüber der Altstruktur – also HTB und Frau Grieseler abzusichern, während gleichzeitig die Abrechnungssperre in diesem Kontext eine faire, nachvollziehbare und kontrollierte Mittelverwendung im Lichte der Zusagen gegenüber den Anlegern gewährleistet.
Was wir jedoch feststellen, widerspricht diesen Absprachen in jeder Hinsicht.
2. Fallbeispiel Leonidas XIII: massiv abgerechnet – zu wenig geleistet
Die große Lücke zwischen den Zusagen an die Anleger und der tatsächlichen Umsetzung durch die CAV wollen wir am Beispiel des Fonds Leonidas Associates XIII Wind GmbH & Co. KG aufzeigen.
Hartauer und Päffgen stellten über die Adverto 13 ab dem 18. April 2023 bis Ende 2024 Leistungen in Höhe von über 444.000 Euro brutto gegenüber dem Fonds in Rechnung und beanspruchten dabei auch Vergütungen für Zeiträume vor der vereinbarten Abrechnungssperre. Bei Einhaltung dieser wären nur 326.578,54 Euro abrechenbar gewesen.
Allein im Fonds Leo 13 sind das unter dem Strich 117.478,11 Euro zu viel.
Davon hat die CAV Betriebs GmbH abredewidrig gut 50% an sich abgerechnet.
Der Rest verblieb in der Adverto 13. Da die die Anlegerverwaltung abredegemäß keine Abrechnung stellte, existiert für diesen Betrag auf Seiten der Adverto auch kein tatsächlicher Kostengläubiger.
Man könnte einwenden, dieser Teil des Geldes sei im Zuge der IG-Leo-Umstrukturierung nur auf Fonds Ebene in die Eigengesellschaft, also lediglich von der linken in die rechte Tasche verschoben worden. Tatsächlich ist das jedoch nicht der Fall: Es handelt sich um eine steuerpflichtige Abrechnung der Adverto gegenüber dem Fonds, für die nicht nur Umsatzsteuer, sondern insbesondere auch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer anfällt. Das Geld wäre damit nur – erneut steuerbar – als Ausschüttung rückführbar. Das offenbart den Unsinn der Maßnahme.
Im Beispiel Leonidas Associates XIII Wind GmbH & Co. KG erfolgte erstmals im Oktober 2023 (= nach Stichtag der Abrechnungssperre) eine erste Kommunikation von Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen gegenüber Anlegern und Beiräten. Die Info-Schreiben der CAV vom 20.10., 06.12. und 08.12.2023 bestätigen übereinstimmend: Es bestand weder Kontozugriff noch Vertretungsmacht in Frankreich, keine operative Steuerungsfähigkeit und keine eigene Umsetzung relevanter Maßnahmen. Die CAV führt aus, man sei mit der bloßen Strukturierung und Eintragung der neuen Gesellschaften beschäftigt gewesen. Die wenigen dokumentierten Tätigkeiten in diesem Zeitraum wurden durch externe Dienstleister, vor allem Kanzleien erbracht und nicht durch die vielfach angekündigten 17 Mitarbeitenden der CAV. Messbare Eigenleistungen der CAV fehlen, obwohl diese wiederholt eingefordert wurden.
3. Dimension einer abredewidrigen Abrechnungspraxis: 511.231,77 Euro
Die IG Leo hat die Abrechnungen aller betroffenen Fonds ausgewertet und muss feststellen, dass Hartauer und Päffgen in jedem einzelnen der betroffenen Fonds die prospektierte Maximalvergütung seit Einsetzung statt ab dem 01.10.2023 vollständig abgerufen haben.
Der dadurch entstandene Liquiditätsabfluss ist erheblich: Nach derzeitigem Stand wurden über alle betroffenen Fonds hinweg 511.231,77 Euro brutto pflichtwidrig aus der Fondsebene in die Adverto- und von dort jeweils gut die Hälfte an die CAV Betriebs GmbH unter Verstoß gegen die vereinbarte Abrechnungssperre verschoben. Die andere Hälfte verblieb in der Adverto, obwohl dort weder konkrete Aufwendungen noch ein externer Vergütungsanspruch bestanden, der auszugleichen war.
Diese Praxis verstößt nicht nur gegen die Nebenabrede zwischen den Fonds und der Adverto, der CAV, Anlegerverwaltung und den Treuhandgesellschaften, wonach Abrechnungen vor dem 1. Oktober 2023 explizit ausgeschlossen werden („Abrechnungssperre“), sondern verstößt zudem gegen die Satzung selbst: § 10 der Fondssatzung sieht eine Vergütung der Komplementärin nur in dem Maße vor, wie diese auch tatsächlich operative Aufgaben mit Vergütungsanspruch erfüllt oder einen externen Geschäftsbesorger bestellt. Darüber hinaus dürfen der Komplementärin lediglich tatsächlich entstandene und notwendige Auslagen erstattet werden.
Im vorliegenden Fall sind keine solche Auslagen dokumentiert. Dies widerspricht dem Vergütungskonzept der Satzung, das an klar umrissene Leistungen und Tätigkeiten gegen angemessene Vergütung anknüpft. Auch die Pflicht zur maßvollen Mittelverwendung wurde damit offenkundig verletzt.
Durch die willkürliche und wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Entnahme von Mitteln wurde die Liquiditätslage der Fonds gezielt geschwächt, zulasten von uns Anlegern und der künftigen Ausschüttungsfähigkeit. Die betreffenden Abrechnungen sind aus Sicht der IG Leo vollständig zurückzuführen, unabhängig davon, bei welchem Gesellschaftsträger die Mittel heute bilanziell gebunden sind.
4. Schatten-Geschäftsführung durch RA Notz
Die problematische Abrechnungspraxis der CAV beschränkt sich nicht auf eigene Vergütungsansprüche, sondern setzt sich fort in der verdeckten Einbindung Dritter, allen voran von Rechtsanwalt Richard Notz.
Im Herbst 2023 brachte sich Rechtsanwalt Richard Notz bei der Beiratsvorsitzenden Dr. Susanne Schmidt-Morsbach als zusätzlicher Geschäftsführer ins Spiel – verbunden mit einer Honorarvorstellung von über 400.000 Euro jährlich, basierend auf Anzahl und Eigenkapital der zu betreuenden Fonds. Die Beiratsvorsitzende lehnte ab und verweigerte die Beschlussfassung. Schließlich wurde zugesichert, dass die neue Fondsgeschäftsführung nicht zu Mehrkosten für die Anleger führen dürfe.
In der Folge etablierte sich schleichend ein faktischer Zustand: Ohne formale Bestellung übernahm bzw. rechnete Herr Notz Tätigkeiten ab, die eigentlich zu den vergüteten Aufgaben der CAV Betriebs GmbH im Rahmen des Geschäftsführungsdienstleistungsvertrags gehören.
Bemerkenswert ist die doppelte Abrechnung: Einerseits „intern“ unter eigenem Namen, andererseits „extern“ über die Kanzlei LUTZ | ABEL, bei der er als Of Counsel tätig ist. Eine klare Abgrenzung dieser Rollen wurde trotz mehrfacher Anfragen bis heute nicht geliefert.
Gerade im Bereich der internen Abrechnungen betreffen die von Herrn Notz abgerechneten Leistungen zahlreiche Aufgabenbereiche, die bereits durch den bestehenden Dienstleistungsvertrag der CAV-Betriebs-GmbH abgedeckt und vergütet sind. Dazu zählen insbesondere:
Bearbeitung von Individualanfragen, Beiratsanfragen und Rundschreiben,
Durchführung der regelmäßigen Berichterstattung an Beirat und Anleger,
Meldungen an Behörden, Ämter (z. B. Transparenzregister),
Kommunikation mit Rechtsanwälten, gerichtliche Begleitung der Verfahren,
Bearbeitung von Auskunftsanfragen von Kommanditisten
Die IG Leo hält diese Praxis weder für transparent noch für sachlich gerechtfertigt. Wir fordern eine vollständige Offenlegung aller Abrechnungen und eine klare Trennung zwischen interner Geschäftsführung und externer Rechtsberatung – sowohl im Interesse der Anleger als auch im Sinne einer integren Fondsverwaltung. Trotz wiederholter Aufforderung geben die Verantwortlichen bis heute keine nachvollziehbare Auskunft zur Rollenverteilung und Abrechnungspraxis.
Diese Fakten deuten auf ein bewusstes Konstrukt: Herr Hartauer und Herr Päffgen lagerten zentrale Führungsaufgaben an Externe wie Herrn Notz aus, entzogen dem Fonds dafür zusätzliche Mittel – und ließen sich dennoch selbst vollständig vergüten. Dieses Verhalten widerspricht grundlegenden Treuepflichten gegenüber den Fondsgesellschaften und den Anlegern.
5. Nach Abrechnungsskandal nun Führungsversagen – jetzt braucht es den Neuanfang
Die dargestellte Abrechnungspraxis ist nicht nur ein Bruch interner Absprachen, sondern auch ein gravierender Verstoß gegen das Gebot der sparsamen, zweckgerechten und leistungsgestützten Verwendung von Fondsmitteln.
Gerade mit Blick auf die laufende Sonderprüfung, bei der geprüft wird, auf welcher Grundlage eine Verteidigungsschrift zugunsten von Max Hug zweckwidrig aus Fondsmitteln in Höhe von bis zu 100.000 Euro bezahlt wurde, wiegt die intransparente Doppelrolle von RA Notz schwer.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt die IG Leo ihre zentrale Forderung: Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen sowie die hinter ihnen stehende CAV-Struktur haben jedes Vertrauen der Anleger verspielt. Sie müssen den Weg freimachen für einen personellen und strukturellen Neuanfang.
Das gilt erst recht, als die CAV die Geschäftsführung offenbar seit unserer Aufdeckung der Gutachten-Affaire eingestellt hat. Es fehlen bisherige monatliche Newsletter, Einladungen zu den Gesellschafterversammlungen, die Bekanntgabe von Umlaufbeschlüssen, laufende Informationen im Beirat u.v.m. Das wenige, was noch erledigt wird, erledigen überwiegend kostenpflichtig externe Dienstleister. Über unsere Anlagen werden wir seit Antritt der CAV nicht angemessen informiert.
Damit wir den dringend notwendigen Neuanfang durchsetzen können, ist Ihre Unterstützung entscheidend. Bitte prüfen Sie, ob Sie der IG Leo bereits eine aktuelle Stimmrechtsvollmacht erteilt haben und nutzen Sie ansonsten das der Vollmachtsformular.
Eine möglichst breite Vollmachtsbasis ist gerade jetzt unerlässlich, um die dringend notwendige Aufklärung und Neuaufstellung der Fonds gemeinsam durchzusetzen.
Selbstverständlich können Sie Ihr Stimmrecht auch trotz Vollmacht jederzeit selbst ausüben oder Weisungen erteilen. Ihr Wille über Weisung an uns oder direkt an die Treuhand bleibt in jeder Hinsicht maßgeblich.
Vielen herzlichen Dank für Ihr bestehendes Vertrauen in uns.
Mit freundlichen Grüßen
IG Leo
Dr. Klaus Höppner
Claus Aufmuth
Wolfgang Wittmann
Benjamin Ganz

