IG-Leo: vertraut – verraten – verbrannt: Warum Hartauer und Päffgen jetzt gehen müssen
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IG-Leo Rundschreiben vom 16.05.2025 ausführlich:
„Wir erinnern uns, dass Herr Hug bei den Fonds X bis XVI zweifelhafte ‘Provisionen’ in Höhe von mehreren Millionen Euro eingesteckt hat.“
(Adverto, Schreiben vom 23.03.2025, unterzeichnet von Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen)
Mit diesen Worten distanzieren sich unsere Fonds-Geschäftsführer Hartauer und Päffgen demonstrativ von Max Hug. Was sie dabei verschweigen: Noch im Jahr 2023, als sie längst zu Geschäftsführern unserer Fonds bestellt waren, unterstützten beide ein 83-seitiges Verteidigungsgutachten, das Hug in den französischen Klageverfahren entlasten sollte – verfasst von seinem jahrzehntelangen Weggefährten und dem heutigen Fonds- und CAV-Anwalt RA Richard Notz.
Unsere Themen heute:
1. Ursprung und Verantwortung – die französischen Verfahren
2. Ein Gutachten im Auftrag der CAV zur Verteidigung von Max Hug?
3. Umetikettiert, weiterverwertet und bezahlt von den Fonds?
4. Scheitern eines Machtprojekts: Wie sich Hartauer und Päffgen selbst entlarvten
5. Warum ein Neuanfang ohne Hartauer, Päffgen, Notz und Hug unumgänglich ist
Ein Gutachten, das nicht auffallen sollte. Ein Anwalt, der die Seiten wechselte oder eben auch nicht. Und eine Fonds-Geschäftsführung, die federführend mittendrin steckt.
1. Ursprung und Verantwortung - die französischen Verfahren
Unsere Fonds Leonidas 10 bis 14 führten bekanntermaßen in Frankreich Klageverfahren gegen die RoMax AG, Herrn Max Hug, die Vetterli AG, Frau Antje Grieseler und weitere Beklagte (französische Verfahren). Der zentrale Vorwurf: überhöhte oder unberechtigte Initiatorenzahlungen, nicht erbrachte Leistungen sowie doppelte Vergütungen. Die damals kommunizierten Zahlungen: rund 17 Millionen Euro. Eingeleitet wurden diese Verfahren ursprünglich durch die HTB-Gruppe bzw. die Re:Fonds GmbH.
Nach der Ablösung der bisherigen HTB-Komplementärinnen wurden im Frühjahr 2023 neue Komplementär-GmbHs – die Adverto GmbHs – eingesetzt. Im Zuge dessen übernahmen Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen in fünf Fonds die Geschäftsführung: Leo 12 am 21.03.2023, Leo 14 am 22.03.2023, Leo 13 am 17.04.2023, Leo 11 am 18.04.2023 und Leo 10 am 24.10.2023.
Mit ihrer Bestellung übernahmen Hartauer und Päffgen die organschaftliche Verantwortung für sämtliche Geschäfte, einschließlich der fortgeführten Klageverfahren in Frankreich. Auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch keinen Zugriff auf Bankkonten oder vollständige Verfügungsgewalt über Verfahrensunterlagen und die Mandatsführung der französischen Anwälte hatten, waren sie dennoch bereits vollumfänglich zur Wahrung der Vermögensinteressen der Fonds und zur Loyalität gegenüber deren Klagezielen verpflichtet.
2. Ein Gutachten im Auftrag der CAV zur Verteidigung von Max Hug?
Bereits am 16. Februar 2023 begann der heutige Fonds- und CAV-Anwalt RA Richard Notz – Off Counsel bei LUTZ | ABEL – mit der Erstellung einer am Ende 83-seitigen Verteidigungsschrift für seinen langjährigen Freund Max Hug. Das Papier kursierte ab dem 14. März 2023 auf Kanzleibriefpapier von LUTZ | ABEL, formal gezeichnet von Notz und RA Dr. Marius Mann, inhaltlich mutmaßlich vollständig von Notz verfasst.
Am 2. September 2023 leitete Notz den Entwurf an Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen weiter. Zu diesem Zeitpunkt war unserer Meinung nach für Hartauer und Päffgen längst klar: Das Gutachten war und wird Mittel zum Zweck als Teil ihres Plans, sich über Hug die strategische Kontrolle zu den Fonds zu sichern. Herr Notz schrieb:
„Der Entwurf ist zunächst in diesem Kreis hier zu verproben […]. Ich freue mich auf eine sorgfältige Durchsicht und Ihr Feedback.“
(RA Richard Notz an Hartauer & Päffgen, 02.09.2023)

Das der Anlage beigefügte PDF trug auf dem Deckblatt den Vermerk „im Auftrag der CAV Partners AG“, der Dateiname lautete auf „Verteidigung“. Die CAV trat damit als Auftraggeber eines Gutachtens auf, das der Entlastung von Max Hug dienen sollte. Zu einem Zeitpunkt, als Hartauer und Päffgen bereits als Geschäftsführer der gegen Hug klagenden Fonds bestellt waren.
Die sodann zurückübermittelten PDF-Fassungen zeigen: Hartauer und Päffgen griffen in das Dokument ein, indem sie kommentierten und überarbeiteten. Das Verteidigungsgutachten wurde damit nicht nur von Notz, sondern unter aktiver Mitwirkung unserer Geschäftsführer erstellt.
Ein Vorgang mit schwerwiegenden Implikationen: Die beiden Geschäftsführer unterstützten aktiv die Verteidigung eines Hauptgegners/Beklagten unserer Fonds und zementierten damit die Grundlage für ihren späteren Durchgriff auf die Fonds.
3. Umetikettiert, weiterverwertet und bezahlt von den Fonds?
Unmittelbar nachdem die von Hartauer und Päffgen kommentierten Fassungen des Hug-Gutachtens mit dem Deckblatt „im Auftrag der CAV Partners AG“ kursierten, stellte RA Notz erstmals umfangreiche Rechnungen an die Fonds. Die Abrechnungen datieren ab dem 4. Oktober 2023 und betreffen sämtliche Fonds Leo 10 bis 14. Als Leistung wurde jeweils angegeben:
„Entwurf einer Stellungnahme zur Aufarbeitung der Zahlungen an Fondsinitiatoren und Einschätzung möglicher Erfolgsaussichten hinsichtlich des laufenden französischen Gerichtsverfahrens“.
Die zeitliche Nähe und die Themen-Übereinstimmung mit der Hug-Verteidigung sind auffällig.
Am 7. Januar 2024 kursierte die Verteidigungsschrift erneut, nun mit neuem Deckblatt: „Im Auftrag der Leonidas Associates X bis XIV“. Was als Verteidigungsgutachten für Max Hug begann, wurde nun – in anderem Gewand – zur „Stellungnahme“ für die klagenden Fonds?

Diese Änderung war wohl kein Zufall: Bereits ab dem 8. Januar 2024 stellte RA Notz erneut eine Reihe von Rechnungen. Diesmal nicht an die Fondsgesellschaften selbst, sondern an die französischen SNC-Projektgesellschaften. Auch diese Abrechnungen beziehen sich auf die angebliche
„Stellungnahme zur Aufarbeitung der Zahlungen an Fondsinitiatoren“.
Die Abrechnungen betreffen somit sowohl die Fonds-Ebene in Deutschland (Oktober bis Dezember 2023) als auch die Projektgesellschafts-Ebene in Frankreich (ab Januar 2024 bis Ende Februar 2024).
Am 29. Mai 2024 wies das Handelsgericht Reims die Ansprüche des Fonds Leo 16 gegen Grieseler, Hug, u. a. mit der Begründung ab, sämtliche Ansprüche seien nach französischem Recht verjährt – ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit den von RA Notz formulierten Einwendungen.
Diese Entscheidung nutzten Thomas Hartauer und Hubertus Päffgen, um auch die Verfahren der Fonds Leo 10 bis 14 in Frankreich zu beenden. Informiert über diese Vorgeschichte und eingebunden in das wann und wie, wurden die Beiräte nicht. Ein ordentlicher Bericht an uns Anleger: Fehlanzeige.
Bemerkenswert: Selbst nach der gerichtlichen Zurückweisung und der Beendigung aller Verfahren stellte RA Notz vom 2. bis 6. November 2024 erneut Rechnungen mit dem bisherigen Titel „Stellungnahme zur Aufarbeitung der Zahlungen an Fondsinitiatoren“ an die Fondsgesellschaften.
4. Scheitern eines Machtprojekts: Wie sich Hartauer und Päffgen selbst entlarvten
Was sich zeigt, ist keine einfache Verfehlung, sondern gezieltes Machtkalkül: Hartauer und Päffgen wollten und wollen die Fonds strategisch übernehmen und kontrollieren. Als ihre Position gefestigt war, wechselte RA Notz die Seite – weg von Hug, hin zur neuen Geschäftsführung. Was heute sichtbar wird, ist das Zerbrechen eines zuvor eng abgestimmten Netzwerks: Hartauer, Päffgen, Notz – und Hug als Wegbereiter.
Wer sich so in Machtpositionen bringt und dabei schwerwiegende Pflichtverletzungen begeht, hat in der Geschäftsführung unserer Anlegerfonds keinen Platz. Seit ihrer Bestellung handeln beide durchgehend intransparent: Zentrale Informationen wurden über Monate hinweg zurückgehalten, Beiräte systematisch übergangen, Anlegerentscheidungen wurden eingeholt. Der Abschluss eigener Verträge im Insichgeschäft, abredewidrige Abrechnungen – für die wir Anleger entgegen früherer Zusagen doppelt zahlen mussten –, neue Dienstleisterverträge ohne Beiratszustimmung und, wie wir jetzt wissen, die Beendigung der französischen Klageverfahren: All dies geschah ohne angemessene und/oder ordnungsgemäße Beteiligung der Beiräte.
Gerade im Hinblick auf die Beendigung der französischen Verfahren zeigt sich das besonders deutlich: Anders als im Fonds Leo 16 unter der HTB, wo eine gerichtliche Entscheidung vorlag und zuvor sowohl die Zustimmung der Anleger als auch ein Beschluss des Beirats eingeholt wurden, gab es in den Fonds Leo 10 bis 14 keinerlei vergleichbare Legitimation. Hartauer und Päffgen beendeten die Verfahren eigenmächtig. Ein selbstherrlicher Führungsstil, wie wir ihn nur von Antje Grieseler kannten – und nie wieder erleben wollten.
Hartauer und Päffgen lassen zu viel durch externe Dritte erledigen, auf Kosten der Fonds und ohne prüfbare Eigenleistung. Bereits der erste juristische Aufarbeitungsschritt zu den französischen Verfahren wurde durch Hartauer und Päffgen kollusiv mit RA Notz zugunsten von Hug eingefädelt. Seit 2023 agiert Notz per Du in enger Abstimmung mit beiden Geschäftsführern. In Themen, in denen er zuvor Hug verteidigte, vertritt er nun die Fonds. Dass er dafür teilweise bereits umfangreiche Rechnungen an unsere Fondsgesellschaften stellte, wirft gravierende Fragen auf. Sollte das abgerechnete Dokument („Stellungnahme“) mit dem Verteidigungsgutachten für Hug identisch oder in weiten Teilen deckungsgleich sein, könnte nicht nur der Tatbestand eines schweren Parteiverrats erfüllt sein, sondern es steht für Hartauer und Päffgen auch der Anfangsverdacht der Untreue und einer Beteiligung an einem Abrechnungsbetrug zulasten der Fonds im Raum.
Unabhängig einer strafrechtlichen Würdigung: Wer als Geschäftsführer der klagenden Gesellschaften den gegnerischen Hauptbeklagten Max Hug mit einem Verteidigungsgutachten ausstattet und dann später dieses Werk mit zur Beendigung und etwaig zur Grundlage für Fondshonorare machen will, überschreitet jede rote Linie.
5. Warum ein Neuanfang ohne Hartauer, Päffgen, Notz und Hug unumgänglich ist
Die Vorgänge rund um das Hug-Gutachten, seine spätere Umwidmung und die daraus resultierenden Abrechnungen offenbaren ein tiefgreifendes Versagen anlegerorientierter Fondsführung.
Es geht um Treuepflichtverletzungen, strategische Verflechtungen und womöglich sogar strafrechtlich relevante Vorgänge. Klar ist: Für Thomas Hartauer, Hubertus Päffgen, RA Richard Notz und Max Hug darf es im Gefüge der Fonds keinen Platz mehr geben.
Seit ihrer Bestellung im Frühjahr 2023 unterlagen Hartauer und Päffgen als Geschäftsführer der klagenden Fonds einer uneingeschränkten Treuepflicht. Die aktive Mitwirkung an einem Entlastungsgutachten für Max Hug – wie wir jetzt auch bei Hartauer und Päffgen lesen: dem Hauptgegner der Fonds – steht hierzu im offenen Widerspruch.
Das Maß an Intransparenz, Alleinverfügung und Missachtung elementarer Governance-Prinzipien ist unter keinen Umständen länger hinnehmbar.
Die Geschäftsführung durch Hartauer und Päffgen ist unverzüglich zu beenden – notfalls durch Gesellschafterbeschluss. Eine geordnete Übergabe ist zu gewährleisten.
Auch wir als IG-Leo haben die Einsetzung dieser Geschäftsführung vehement gegen die bisherigen Strukturen unterstützt und lange mitgetragen – in der berechtigten Hoffnung auf Aufklärung, Transparenz und eine professionelle Neuausrichtung der Fonds. Wir haben nicht nur auf die fachliche Qualifikation und Expertise von Hartauer und Päffgen vertraut, sondern vor allem auf ihre Integrität und Rechtschaffenheit. Heute müssen wir nüchtern feststellen: Dieses Vertrauen wurde enttäuscht. Was sich als Korrektur der Vergangenheit ankündigte, ist selbst Teil des Problems geworden. Fehlentwicklungen müssen erkannt und korrigiert werden – im Sinne aller Anleger.
Daraus ziehen wir eine klare Konsequenz für den Weg nach vorn: Ein echter Neuanfang braucht Persönlichkeiten, die nicht in eigener Sache agieren. Künftig sollen nur noch Personen in Betracht kommen, die weder direkt noch über ihre Gesellschaften selbst im Geschäft mit geschlossenen Fonds stehen oder gestanden haben – insbesondere nicht im Bereich der GmbH & Co. KG-Struktur. Neutralität, Unabhängigkeit und uneingeschränkte Loyalität gegenüber den Anlegerinteressen sind für uns zwingende Voraussetzung.
Die IG-Leo steht bereit, gemeinsam mit den Beiräten und Ihnen tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Was es jetzt braucht, ist Klarheit, Konsequenz und vor allem einen echten Neuanfang.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Ihre IG-Leo
Claus Aufmuth
Dr. Klaus Höppner
Benjamin Ganz
Wolfgang Wittmann (Sprecher)