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Leonidas III: Update, Schreiben AKH-H und Bedeutung der Vollmacht

Zunächst freuen wir uns, Ihnen zwei sehr gute Nachrichten in Bezug auf Ihre Beteiligung in Leonidas III und das laufende Insolvenzverfahren zu verkünden:


  • Die geplante Kürzung der PV-Anlagen durch die französische Regierung wurde endgültig gestrichen. Diese positive Entwicklung wird sich auf die zu erwartenden Quoten im Insolvenzverfahren auswirken.

  • Über 50% des von den Anlegern investierten Kapitals haben uns bereits die Originalvollmacht für Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer zurückgeschickt. Wir sind beeindruckt von Ihrem Vertrauen und Ihrem Engagement.


Diese Entwicklungen sind von großer Bedeutung. Die große Anzahl der rückläufigen Vollmachten wird die Position der Interessengemeinschaft IG-Leo im bevorstehenden Gerichtstermin der fortzusetzenden Gläubigerversammlung massiv stärken und das bisherige miserable Fonds-Management um Frau Grieseler und Herrn Schamberger jedenfalls im Leonidas Associates III GmbH & Co. KG endgültig in die Schranken weisen.


1. Bedeutung der Originalvollmacht


Der Rücklauf der Originalvollmachten ist erfreulich hoch. Über 50 % der Anleger haben bereits Vollmachten im Original zurückgeschickt. Viele weitere Vollmachten liegen bereits digital vor. Auch hierzu erwarten wir den Rücklauf im Original. So ermöglichen wir Anleger die Stimmen effektiv zu bündeln und unsere Interessen gemeinsam zu vertreten. Die gebündelten Stimmen sind von großer Bedeutung für die Gläubigerversammlung und können maßgeblich dazu beitragen, positive Entscheidungen zu unseren Gunsten herbeizuführen.


Wenn Sie uns Ihre Vollmacht noch nicht geschickt haben, dann bitten wir Sie, das nachzuholen. Jede Stimme kann auf der Versammlung entscheidend sein, sollten - wie im letzten Gerichtstermin – Ihre Stimmen nicht in voller Höhe anerkannt werden. Zudem ist im Gegensatz zu den anderen Leonidas-Investments jede Anlegerstimme verloren, die nicht persönlich (oder anwaltlich vertreten) auf der Gläubigerversammlung erscheint.


2. Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer


Wir haben mit Herrn Glameyer einen hochqualifizierten Fachanwalt engagiert, der über umfangreiche Erfahrung und Expertise in solchen Fällen verfügt. Herr Glameyer wird unsere Stimmen in der anstehenden Gläubigerversammlung ausüben und sich intensiv mit unseren Anliegen und Möglichkeiten auseinandersetzen. Wir können auf seine Unterstützung und juristische Kompetenz zählen. Dieses Engagement ist für Sie kostenlos. Die Einschaltung einer weiteren Kanzlei halten wir daher nicht für notwendig.


3. Keine Kürzung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen in Frankreich


Des Weiteren freuen wir uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass die geplanten Kürzungen der Einspeisevergütung für PV-Anlagen in Frankreich gestrichen wurden. Diese Entscheidung sollte positive Auswirkungen auf die zu erwartenden Quoten im Insolvenzverfahren haben und unsere Position weiter stärken. Die Entscheidung wirkt sich auf die Zwischengesellschaft Leonidas France IX GMBH & Co. KG aus.


4. Klärung zu möglichen Versicherungsleistungen und anderer Vorgänge im Insolvenzverfahren


Es gibt immer noch offene Fragen und ungeklärte Aspekte, die mit dem Gerichtsverfahren verbunden sind. Wir arbeiten hart daran, diese Fragen zu klären und weitere Informationen bereitzustellen. Darüber hinaus versuchen wir auch potenzielle Leistungen zu prüfen, die möglicherweise Ansprüche gegenüber Versicherungen begründen könnten. Wir werden Sie in diesem Zusammenhang auf dem Laufenden halten.


5. Schreiben der AKH-H Rechtsanwälte


Sie sind als Anleger des Leonidas 3 von der Kanzlei KKH-H angeschrieben worden. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass im Insolvenzverfahren die vollständige Befriedigung Ihrer Forderungen unwahrscheinlich ist und am Ende wahrscheinlich ein erheblicher Schaden verbleiben wird. Wir hatten darauf bereits mehrfach hingewiesen, denn wir, die Interessengemeinschaft IG-Leo möchten sicherstellen, dass Sie vollständig über alle relevanten Entwicklungen informiert sind.


Der Zeitpunkt des Schreibens der Kanzlei AKH-H Rechtsanwälte überrascht jedoch.


Wir können keine abschließende Beurteilung des Schreibens der AKH-H Rechtsanwälte abgeben. Insbesondere im vorliegenden Fall des Leonidas Associates III GmbH & Co. KG ist nicht klar, was genau die plötzliche Motivation begründet, dass sich AKH-H Rechtsanwälte so spät und erst nach der ersten, unterbrochenen Gläubigerversammlung in das Verfahren einbringen wollen. Wir geben zu bedenken, dass Frau Grieseler und Herr Schamberger bereits zu Beginn des sich abzeichnenden Insolvenzverfahrens in unserem Leonidas Associates III GmbH & Co. KG mit der Kanzlei Mattil aus München versucht haben, eine Anlegerkanzlei ins Rennen zu schicken, die aus unserer Sicht nicht ganz unbefangen an die Sache heran geht und in der Gläubigerversammlung sogar gegen die Interessen der Anleger, die ihre Stimmrechte durch Vollmachten an Herrn Dr. Höppner gebündelt hatten, agierte. Bei AKH-H Rechtsanwälte macht uns stutzig, dass behauptet wird, bereits „zahlreiche Anleger dieser Kapitalanlage“ zu vertreten. Auf der zurückliegenden Gläubigerversammlung jedenfalls war AKH-H Rechtsanwälte nicht anwesend und hat keinen einzigen Anleger vertreten. Dies sollte im Hinblick auf die Aussagen der Kanzlei und deren tatsächliche Motivation zu denken geben. Im Übrigen ist es so, dass Vermittlerhaftungsprozesse, wie sie von der Kanzlei AKH-H ausweislich des beigefügten Fragebogens offensichtlich angestrebt werden, bekanntlich sehr individuell und mit hohem Prozessrisiko behaftet sind. Diese Klagen dürften auch wirtschaftlich sehr fragwürdig sein. In diesen Prozessen sind die bereits geleisteten Zinszahlungen zu berücksichtigen und wenn es uns gelingt, im Insolvenzverfahren gemeinsam eine möglichst hohe Quote zu erreichen, dann bleibt Ihnen nur noch ein geringer Schaden. Hierfür wollen wir gemeinsam kämpfen.


Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir Anleger in diesem Zusammenhang unsere Interessen gemeinsam bündeln.


6. Informationsveranstaltung am Dienstag, 11. Juli 2023


Um beurteilen zu können, ob Sie daneben auch einzeln tätig werden wollen, möchten wir Ihnen eine Informationsveranstaltung anbieten. Individuelle Schadensersatzansprüche der Anleger verjähren taggenau 10 Jahre nach dem Tag der individuellen Zeichnung, was zwischen September 2023 und September 2024 der Fall sein wird.


Wenn Sie überlegen, ob Sie individuell den entstandenen Schaden mithilfe eines Anwalts individuell geltend machen möchten, entscheiden Sie sich bitte nicht unreflektiert für Lockangebote anderer Kanzleien. Wir möchten betonen, dass wir mit Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer einen ausgewiesenen Experten und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an unserer Seite haben. Er wird in einer


weiteren Informationsveranstaltung am Dienstag, 11. Juli 2023, ab 19:00 Uhr


der Interessengemeinschaft IG-Leo für uns Anleger speziell diese Themen, wie etwaige Haftungen von Initiatoren, Anlagevermittlern und Geschäftsleitern (wie schon im Schreiben der AKH-H enthalten), aufgreifen und für Sie verständlich aufbereiten, zudem alle Fragen beantworten.


Nutzen Sie die Gelegenheit, alle Ihre Fragen zu haftungsrelevanten Sachverhalten von einem ausgewiesenen Spezialisten beantwortet zu bekommen. Die Informationsveranstaltung bietet Ihnen genau diese Möglichkeit.

Wir möchten Ihnen bereits jetzt die Zugangsdaten mitteilen, werden Sie jedoch rechtzeitig vor der Veranstaltung noch einmal daran erinnern.


Datum: Dienstag, 11. Juli 2023 Uhrzeit: ab 19:00 Uhr Zoom-Meeting-Link: https://bbb.cyber4edu.org/b/kla-tsx-9xb-po8


Bitte halten Sie sich diesen Termin frei, da es um äußerst wichtige Informationen und Entscheidungen bezüglich Ihrer Anlagen geht. Auch diese Informationsveranstaltung wird aufgezeichnet. Sollten Sie nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, sich die Aufnahme auf unserer Webseite im internen Bereich anzusehen.


Einige von ihnen hatten bereits nach dem Zugang zur Aufzeichnung der ersten Informationsveranstaltung vom 13. Juni 2023 gefragt. Der Zugang wird heute freigeschaltet. Wir mussten den internen Bereich auf unserer Webseite anpassen. Diejenigen von Ihnen, die die Zugangsdaten bereits angefragt hatten, erhalten diese Zugangsdaten kurzfristig bis morgen zugesendet. Alle weiteren Anleger können diese Zugangsdaten bei uns gerne noch anfordern.


7. Ihre Originalvollmacht


Abschließend möchten wir Sie erneut dazu aufrufen, Ihre Vollmachten umgehend im Original an die Interessengemeinschaft IG-Leo zurückzusenden. Diese finden Sie auch noch einmal zum Download unter www.ig-leo.de/leo3. Soweit Sie diese schon versendet haben, gehen Sie bitte davon aus, dass Ihre unterschriebene Vollmacht auch im Original bei uns angekommen ist. Sie erhalten hierzu noch ein Bestätigungsschreiben, sodass Sie hierüber rechtzeitig vor der Gläubigerversammlung Gewissheit haben.


Die persönliche Anwesenheit oder die Vertretung durch eine Vollmacht bei der Gerichtsverhandlung ist von großer Bedeutung, um unsere Interessen effektiv zu vertreten. Wir möchten Ihnen versichern, dass die Kosten für Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer von uns übernommen werden, um Ihnen den bestmöglichen rechtlichen Beistand zu bieten.


Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir als Anleger das Recht und die Verantwortung haben, die Mitglieder im Gläubigerausschuss und einen neuen qualifizierten Insolvenzverwalter zu wählen. Gemeinsam können wir damit endlich für Transparenz und Aufklärung sorgen.


Wir freuen uns sehr, dass wir Ihr Vertrauen als Interessengemeinschaft haben. Herzlichen Dank.


Gerne stehen wir für weitere Rückfragen zur Verfügung.

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