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Stellungnahme von Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann zu den Rundschreiben der HTB & Kanzlei Mattil

Liebe Unterstützer der IG-Leo. Es ist mir wichtig, zu den meine Person betreffenden Vorhalten der HTB im Schreiben vom 9. Februar 2022 und an anderer Stelle auch von der Kanzlei Mattil, Stellung zu nehmen.


Bei der IG-Leo handelt es sich um eine Interessengemeinschaft von Anlegern für Anleger, die ich unterstütze.


1. Vorhalt 1: Das Gesetz sehe die Bestellung eines neutralen Aufsichtsrats nicht vor.


Das ist zutreffend, jedoch im konkreten Fall unvollständig in der Darstellung, was meine Person als Aufsichtsrat betrifft. Nachfolgend die Dokumentation der Bestellung der Aufsichtsräte in der Leonidas Associates AG, dem ehemaligen Emissionshaus der Leonidas Fonds, wiedergegeben durch das Oberlandesgerichts Nürnberg in einem Beschwerdeverfahren:

Auf dieser Grundlage wurde ich tatsächlich als „neutrales“ Mitglied vom Gericht angesprochen und als Aufsichtsratsmitglied bestellt.


2. Vorhalt 2: Herr Wittmann steht als Aufsichtsrat und seiner Tätigkeit für die IG Leo im Interessenskonflikt


Der Vorhalt der HTB, ich sei als Aufsichtsrat bei der AG den Interessen der Aktionäre Grieseler (ehemals) und Hug verpflichtet und nicht neutral, ist schlichtweg unzutreffend. Der Aufsichtsrat ist gerade nicht zuständig dafür, die Interessen von Gesellschaftern zu vertreten. Der Aufsichtsrat ist vielmehr Kontrollorgan des Vorstandes und in der gesamten Tätigkeit ausschließlich den Interessen der Gesellschaft verpflichtet. Diese Interessen streiten nicht selten mit Eigeninteressen der Aktionäre/Gesellschafter, die insoweit für die Wahrung einer ordnungsgemäßen Amtsführung des jeweiligen Aufsichtsrats zurücktreten müssen.



3. Vorhalt 3: Herr Wittmann unternimmt durch Gründung der IG den Versuch, Ansprüche der Anleger gegen das Emissionshaus abzuwehren


Die IG Leo ist von Anlegern für Anleger gegründet. Genau um diesen Nachweis unproblematisch zu führen, finden Sie die Vita der Gründer auf der Webseite der IG.


Ich bin nicht Mitglied und ich kann es mangels eines eigenen Investments in einem der Leonidas Fonds auch nicht sein. Als Anwalt können mich Anleger ebenfalls nicht mandatieren.


Ich unterstütze die Gründer der IG Leo. Und zwar gerade deshalb, weil die AG das ehemalige Emissionshaus ist, bei der ich das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden innehabe. Das Amt habe ich erst seit Anfang 2020 inne, d.h. lange Zeit nach der Emission selbst.


Natürlich liegt es daher im Interesse der AG, dass den Anlegern auch nach der Zeichnung der Kapitalanlage zu Transparenz in Ihrem jeweiligen Investment verholfen wird. Denn die Wind- und Solaranlagen sind nach meiner Meinung ein gutes Investment. Wenn während der Betriebsphase die zahlreichen Firmen der Frau Grieseler, ihrer Familie und des Herrn Schamberger mit ihren Kostenstrukturen dafür sorgen, dass mögliche Renditen nicht bei den Anlegern ankommen, dann begründet das sicherlich keinen Haftungsanspruch der Anleger gegenüber dem ehemaligen Emissionshaus. Dies anzunehmen ist absurd.


Leider sind die Fondsgesellschaften nicht ansatzweise transparent. Alle uns bekannten Anforderungen auf Einsicht in die Leonidas-Investments werden - bis heute - auf die Ebene der deutschen Kommanditgesellschaft limitiert. Das Geld wird aber in den Betreibergesellschafen in Frankreich verdient – und dort auch mehrheitlich ausgegeben. Anleger müssen daher in der fondsübergreifenden Interessengemeinschaft gemeinsam in einem ersten Schritt für Transparenz sorgen. Das ist das Ziel dieser Interessensgemeinschaft. Dieses Ziel unterstützt die AG selbstverständlich!


4. Vorhalt 4: Bei der Verwendung der Anlegerdaten durch die IG Leo handelte es sich um einen Datenverstoß


Das Schreiben der IG Leo an die Anleger erfolgte sicherlich ohne Verstoß gegen den Datenschutz. Das Fondsmanagement hat die Daten für mehrere Fonds beispielsweise über die Kanzlei Mattil, RA Veil an das Gründungsmitglied Walter Muckenthaler herausgeben lassen. Hier mit einem Datenschutzverstoß zu poltern, zeigt wes Geistes Kind bei HTB am Werk ist. Auch weitere Anleger haben von der Kanzlei die entsprechenden Daten bekommen.


Die Gründungsmitglieder, die die Anleger mit Datum vom 4. Februar 2022 angeschrieben haben, haben das rechtmäßig und vor allem im berechtigten Interesse getan. Sie sind gemeinsam in allen Leonidas-Fonds investiert. Das Thema „Herausgabe von Anlegerdaten” hat der BGH mit zwei Grundsatz-Urteilen vom 5. Februar 2013 (Az. II ZR 134/11 und II ZR 136/11) entschieden, dass sowohl unmittelbar beteiligte Anleger als auch über einen Treuhänder beteiligte Anleger einen Anspruch darauf haben, dass ihnen Namen und Anschriften der jeweils anderen Anleger (Mitgesellschafter) mitgeteilt werden.

In Sachen Leonidas gab es eine Vielzahl dieser Anforderungen von Anlegern und auch über das Forum der Community auf der Plattform investmentcheck.de organisierten Anlegergruppen, die diese Adressen vom Management, von der Anbieterin, von den Treuhandgesellschaften aber auch von der HTB herausgefordert haben. Die Gründungsmitglieder der IG Leo haben sich in der fondsübergreifenden Interessensgemeinschaft organisiert und die Anleger daher rechtmäßig angeschrieben.


5. Kehrtwende der HTB


Mir wurde berichtet, dass es über das Wochenende 12./13. Februar 2022 diverse Telefonate zwischen Gründungsmitgliedern, Unterstützern und der HTB gegeben hat. HTB rückt eigenem Bekunden nach nun von der Warnung zum Beitritt in die IG Leo ab. HTB will nun mit der IG Leo zusammenarbeiten und wird daher auch kein sinnloses und unberechtigtes Störfeuer in Bezug auf konstruierte Interessenskonflikte sowie Datenschutzverstöße mehr initiieren.


Einer internen Absprache der Gründungsmitglieder der IG Leo zufolge, muss HTB hierzu jetzt Farbe bekennen und Taten folgen lassen. HTB wird von der IG Leo daher in die Pflicht genommen, die Anleger erneut anzuschreiben sowie parallel eine entsprechende Pressemitteilung herauszugeben.




Hier nochmals das Schreiben der HTB, welches zu Grunde der Stellungnahme von Herrn Wittmann liegt:


220209_Rundschreiben-HTB
.pdf
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