top of page

Aufzeichnung Quartalskonferenz + Empfehlung zu Weisungen + Gesellschafterversammlungen

Wir sind beeindruckt von dem regen Interesse der Teilnehmer an unserer ersten Quartalskonferenz am 24. Juli 2024. Bei deutlich über 500 Anmeldungen haben wir in der Spitze mehr als 450 Anleger über die anstehenden Gesellschafterversammlungen informiert.


Uns erreichen zu den anstehenden Gesellschafterversammlungen immer wieder dieselben Fragen, die wir hier gerne kurz in einem kurzen FAQ aufnehmen und beantworten wollen:



1. Abstimmungsempfehlung zu den Weisungszetteln


Die Interessengemeinschaft IG-Leo empfiehlt alle TOPs mit JA im Weisungszettel auszufüllen.


Soweit Sie bereits Mitglied der Interessengemeinschaft sind, müssten Sie nichts weiter unternehmen, da wir dann über die von Ihnen hinterlegte Vollmacht


für Sie abstimmen.


Sie können damit rechnen, dass wir natürlich alle Vollmachten nutzen, soweit Sie nicht bereits einen Weisungszettel an die zuständige Treuhandgesellschaft gesendet haben.



2. Präsentation und Aufzeichnung der ersten Quartalskonferenz



Die Aufzeichnung der ersten Quartalskonferenz finden Sie unter dem nachfolgenden Link zum Stream. Aufgrund eines technischen Problems beginnt die Aufzeichnung erst knapp 6 Minuten nach Beginn der Veranstaltung. Das bitten wir zu entschuldigen.



 

Kenncode sowie die Präsentation haben Sie soweit uns eine E-Mail-Adresse bekannt ist per E-Mail erhalten (prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!) oder können Sie bei uns per E-Mail mitglied@ig-leo.de oder über die Anlegerverwaltung unter info@leo-anleger.de abfragen.



3. Einladung der Gesellschafterversammlung durch die Treuhandgesellschaften


Sie wurden zu den anstehenden Gesellschafterversammlungen am 5. und 6. August  auch durch die Treuhandgesellschaften eingeladen. Einige von Ihnen sind deshalb skeptisch. Diese Skepsis ist grundlos, da die Einladung in dieser Fassung mit der Geschäftsführung abgestimmt und ihren sachlichen sowie rechtlichen Grund hat.


Etwaige Bedenken sind daher unbegründet.



4. Wer ist wer und wer ist wann zuständig


Vermehrt kamen Fragen an uns, wem man vertrauen kann und wer eigentlich in welchem Fonds für was zuständig ist. Einige fragten nach Organigrammen der einzelnen Fondsstrukturen.


Wir haben das aufgegriffen und darum gebeten, dass diese Informationen übersichtlich und jeweils auf der Startseite des jeweiligen Fonds in Ihrem neuen Anlegerportal präsentiert werden. Die entsprechende Umsetzung erfolgt derzeit. Sie erhalten alle im Laufe des Augustes durch die Anlegerverwaltung den Vollzugang zum Portal, das in weiten Teilen bereits fertig gestellt ist.



Bleiben Sie informiert und engagiert. Gemeinsam erreichen und bewahren wir Transparenz und Gerechtigkeit. Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Vollmacht, falls noch nicht geschehen. Auch Ihre Kostenbeteiligung auf unser IG-Leo-Konto, DE59 7605 0101 0005 8087 87, ist sehr willkommen. Herzlichen Dank!


Gerne stehen wir für weitere Rückfragen zur Verfügung.


Ihre IG Leo,

i.A. Wolfgang Wittmann


Ralf Maier-Geißer

Claus Aufmuth

Alois Ganz

Dr. Klaus Höppner

162 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page