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Gläubigerversammlung Leo III -Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro - Präsenzversammlung

Aus den letzten zwei Wochen – die uns erschöpfend ausgelastet haben - berichten wir Ihnen heute über vier wichtige Themen.


1.) Trotz 79 % Anlegerstimmen wurde Gläubigerversammlung bei Leo III vertagt


Gegen den Fonds Leo III läuft ein Insolvenzverfahren, das Ralf Schamberger beantragt hat. In dem Fonds trägt auch Mark Hülk (HTB) eine Verantwortung als Geschäftsführer der Zwischengesellschaft. Beide Herren waren auf der Gläubigerversammlung am 23. Februar 2023 anwesend. Keiner von beiden hat uns Anleger aber bisher über die dortigen Geschehnisse angemessen berichtet.


Was war geschehen? – Die Interessensgemeinschaft IG-Leo war mit einer überwältigenden Stimmmehrheit in Höhe von 79 % der Anlegerstimmen (über 4,7 Mio. Euro Anlegerkapital) in dieser Gläubigerversammlung durch Dr. Klaus Hoeppner vertreten. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Tobias Rußwurm drohte die Absetzung. Rechtsanwalt Borowski wollte durch einen Antrag - wohlgemerkt als Anwalt unserer (!) insolventen Fondsgesellschaft - erreichen, dass unsere Anleger-Stimmen nicht zählen. Das Gericht ließ diesen Antrag nicht zu, da Sascha Borowski, da er nicht antragsberechtigt ist. Der an seinem Stuhl geradezu klebende Insolvenzverwalter Rußwurm traute sich den Antrag nicht zu. Da sprang ihm die Kanzlei Mattil zur Seite und stellte den Antrag (erneut). Die Kanzlei Mattil vertritt gerade etwas mehr als ein Dutzend Anleger und stützt dabei die Interessen des Verwalters und dem dahinterstehenden Management von Antje Grieseler und Ralf Schamberger. Ohnehin ist die Rolle der Kanzlei Mattil fragwürdig. Ralph Veil (Kanzlei Mattil) war es, der die HTB-Gruppe mit Antje Grieseler zusammengeführt hat. In der Gläubigerversammlung provozierte die Kanzlei eine ausufernde Diskussion, an deren Ende der Abbruch und Vertagung der Gläubigerversammlung stand. Effekt dieses Manövers: Die Wahl des endgültigen Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses wird verschleppt, mit dem Versuch, dass die Stimmen der Interessensgemeinschaft IG-Leo keine Rolle spielen und damit keine Kontrolle über die personelle (Neu-) Besetzung bekommt.



2.) Schamberger und Hülk verantworten Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro zulasten von Leo XVII


Zu Lasten des Fonds Leo XVII musste Geschäftsführer Mark Hülk (HTB) im Dezember 2022 ein Strafgeld in Höhe von 250.000 Euro an das Bundesamt für Justiz akzeptieren – wegen Nichteinreichung der Jahresabschlussunterlagen 2016. So wird unser Geld verbrannt. Es gehört zu den Mindestpflichten einer ordentlichen Geschäftsführung, dass die Rechnungslegung vollständig, zutreffend und rechtzeitig erledigt wird.


Höchst befremdlich ist hierbei, dass Mark Hülk (HTB) für den Fonds Leo XVII am 16. Dezember 2022 und nun am 23. Februar 2023 jeweils einen Quartalsbericht verschickt und diesen Sachverhalt, aus dem sich schwere Versäumnisse und ein erheblicher finanzieller Nachteil für unsere Gesellschaft ergeben, mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen werden wir Anlegern mit vollkommener Geringachtung bedacht:


„Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in der Vergangenheit angekündigt, dass wir die in den letzten Jahren eher unzureichende Berichterstattung an Sie und Ihre Mitgesellschafter verbessern werden. Mit dem beigefügten Quartalsbericht für das 3. Quartal 2022 machen wir nun einen großen Schritt in diese Richtung und berichten insbesondere über die ausländische Betreibergesellschaft deutlich transparenter.“


Dem nicht genug und einfach nur dreist: Anstatt die Anleger angemessen und vollständig zu informieren, lädt Mark Hülk (HTB) im Fonds Leo XVII zu einer Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren ein, um die Jahresabschlüsse 2017-2020 festzustellen.


Viele von Ihnen als Anleger des Fonds Leo XVII haben bei uns nachgefragt, ob und wie die Stimmen/das Weisungsrecht in dieser Gesellschafterversammlung ausgeübt werden sollen. Die Frist zur Abgabe des Stimmzettels läuft aktuell bis 24.03.2023.


Auf vielfache Nachfrage raten wir Ihnen:


Geben Sie uns als Interessengemeinschaft IG-Leo Ihre Stimme, indem Sie uns das Vollmachtsformular, welches Sie auf unserer Webseite unter „Mitglied werden/Vollmacht“ finden, zur Abstimmung für Sie überlassen.


Wir sehen die Dringlichkeit der Aufholung von Jahresabschlüssen, die pflichtwidrig über viele Jahre nicht fristgerecht durch die verantwortliche Fondsgeschäftsführung aufgestellt wurden. Auf der anderen Seite aber ist es eine Bankrotterklärung der neuen Geschäftsleitung um die HTB-Geschäftsleiter Marc Hülk und Peter Lesniczak, dass ausgerechnet im Fonds Leo XVII Jahresabschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren außerhalb einer mehr als dringend notwendigen Präsenzsitzung festgestellt werden sollen, ohne den Anlegern Rede und Antwort zu stehen, wie es zu einer Strafgeldfestsetzung in Höhe von 250.000,00 Euro kommen konnte!


Deshalb ist der Beirat derzeit damit befasst, im Fonds Leo XVII ein Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung in Nürnberg auf den Weg zu bringen. Dieses Einberufungsverlangen umfasst u.a. die Erörterung und Aussprache zu diesen Jahresabschlüssen. Wir bitten Sie daher darum:


Bevollmächtigen Sie die IG Leo mit Ihrer Stimmabgabe und überlassen Sie uns damit auch die Entscheidung der richtigen Reaktion auf die jetzt durch die HTB veranlasste Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren.


Wir werden Ihre Stimmen gegenüber der HTB fristgerecht und verantwortungsvoll unter Berücksichtigung der noch bis zum Fristablauf eintretenden Ereignisse und Erkenntnisse wahrnehmen.


Gründe hierfür gibt es genug, vor allem haben wir eine Vielzahl von Fragen:

  • Wie kann es sein, dass Mark Hülk (HTB) diesen Vorgang nicht kommuniziert? Das erweckt den Eindruck, dass der Sachverhalt unter den Teppich gekehrt werden soll.

  • Seit wann wusste wer im Fondsmanagement über diesen Vorgang Bescheid und hat die notwendigen Obliegenheiten zu Handeln unterlassen?

  • Wer hat rechtliche Berater beauftragt und wem gegenüber haben diese Berater berichtet?

  • Hat man Rechtsmittel eingelegt und wie konnte es zu so schwerwiegenden Strafzahlungen kommen?

  • Sind die jetzt zur Feststellung vorgelegten Jahresabschlüsse überhaupt richtig in Bezug auf das festgesetzte Strafgeld? Warum wurden in den jetzt vorgelegten Jahresabschlüssen keine Rückstellungen gebildet, nachdem die Strafzahlung das Jahr 2016 betrifft aber erst Ende 2022 festgesetzt wurde?

  • Wer kommt der Gesellschaft und damit uns Anlegern gegenüber für diesen Schaden auf?

  • Welche Maßnahmen hat Mark Hülk hierzu bereits eingeleitet?

  • Welche Haftungsverantwortung trägt Mark Hülk selbst als zuständiger Geschäftsführer?

  • Wie hoch ist der Schaden tatsächlich? Welche weiteren Kosten und Strafen fielen in diesem Zusammenhang noch an? Gab es vorhergehende oder nachfolgende Festsetzungen von Strafzahlungen?

  • Welche haftungsrelevante aber auch aufsichtsrechtliche Verantwortung tragen die mit dem Risikomanagement beauftragten und durch die BaFin beaufsichtigten Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) der HTB-Gruppe?

  • Welche Rolle spielen die Anteilseigner der HTB-Gruppe Herr Dr. Wolfgang Wiesmann aus Stans in der Schweiz und Herr Wolfgang Küster aus Wilen (Sarnen) in der Schweiz? Welchen Einfluss nehmen diese beiden Anteilseigner auf die Fondsgeschäftsführung und welche Verantwortung auf das dortige Versagen?

  • In welchem Verhältnis stehen die Herren Dr. Wolfgang Wiesmann und Wolfgang Küster zu Antje Grieseler und Ralf Schamberger, die nach wie vor ausschließlich und uneingeschränkt in unseren Betriebsgesellschaften die Handlungs-, Entscheidungs- und Finanzverantwortung innehaben, anstatt endlich konsequent für das uns Anlegern seit Jahren schädigende Missmanagement zur Verantwortung gezogen zu werden.

Natürlich fragen wir uns berechtigt, in welchen weiteren Leonidas Fonds noch derartige Missstände herrschen und Strafzahlungen angefallen sind und/oder noch im Raum stehen.


3.) Mark Hülk (HTB) verweigert Einberufung außerordentlicher Gesellschafterversammlungen


Ganz konsequent und aus Eigennutz (bis zwischenzeitlich wohl Eigenschutz) statt anlegerorientiert weigert sich Mark Hülk (HTB) gleich in vier Leonidas-Fonds (Leo VI, VIII, XII, XIV) seit mehreren Wochen pflichtwidrig, der Aufforderung des jeweiligen Beirats nachzukommen, die Anleger zu außerordentlichen Gesellschafterversammlungen in Präsenz einzuladen. Damit versucht Mark Hülk (HTB) ein gesellschaftsvertraglich verbürgtes Recht des Beirats bewusst leer laufen zu lassen. Zudem handelt er widersprüchlich, hatte er noch mit Schreiben vom 9. Februar 2023 anwaltlich mitteilen lassen, dass die Einberufungen in der KW 7 erfolgen. Diese Zusage wurde auch im Fonds Leo VIII gegeben, wenn die Interessengemeinschaft IG-Leo die hierfür notwendigen Kosten in Höhe von 5.000,00 Euro zur Verfügung stellt. Diese Kostendeckung hatte unser Gründungsmitglied und der zuständige Beirat Ralf Maier-Geißer umgehend zugesagt, verbunden mit dem an Mark Hülk (HTB) gerichteten Appell, jede einzelne Zahlung offenzulegen, um eine sparsame Verwendung sicherzustellen.


Die Blockadehaltung von Mark Hülk (HTB) dürfte daher rühren, dass wir Anleger selbst darüber abstimmen wollen, wer künftig die Geschäfte unserer Gesellschaft führt. Die HTB-Geschäftsführung muss sich – wie nunmehr vielfach belegt ist – für schwere Versäumnisse verantworten. Es ist überfällig daraus Konsequenzen zu ziehen. Mark Hülk (HTB) und die von Dr. Wolfgang Wiesmann unserem Dafürhalten nach in Stellung gebrachte HTB-Schutztruppe um die bisherigen Verantwortlichen Antje Grieseler und Ralf Schamberger wissen das. Sie wollen sich der Rechenschaft entziehen und verhindern seit eh und je offene Aussprachen, während zwischenzeitlich rechts und links die erheblichen Missstände aufgrund des überobligatorischen und unermüdlichen Einsatzes unserer Beiräte in den Fonds hochkochen.


Nicht verwunderlich ist, dass Mark Hülk (HTB) die angeblich für Herbst geplanten Gesellschafterversammlungen 2023 nicht in Präsenz, sondern als schriftliche Abstimmung ankündigt. Diese Vorgehensweise steht im Widerspruch mit den Gesellschaftsverträgen: Denn das ist nur erlaubt, wenn kein Aussprachebedarf vorliegt.


Wann, wenn nicht bei Festsetzung einer Strafzahlung zulasten der Gesellschaft in Höhe von einer Viertelmillion Euro soll „Aussprachebedarf“ bestehen?


4.) Herzlichen Dank an alle Anleger für Zuschüsse zur Kostendeckung außerordentlicher Gesellschafterversammlungen


Mark Hülk (HTB) hat den Versand der Einberufungsverlangen für den Fonds Leo VIII mit dem zusätzlichen Hinweis, die Gesellschaft habe kein Geld dafür übrig, abgelehnt. Mit anderen Worten: Die Gesellschaft sei so pleite, dass sie angeblich keine 5.000 Euro mehr in der Kasse habe, um Einladungen zu verschicken und die Gesellschafterversammlung durchzuführen. Für diese Kosten sind wir als Interessengemeinschaft IG Leo Dank Ihrer finanziellen Unterstützung bereits am 19.02.2023 eingestanden.


Mark Hülk (HTB) ist seitdem ganz stumm. Die einzuhaltende Frist von zwei Wochen für den Versand der zulässigen und begründeten Einberufungsverlangen ist seit Wochen abgelaufen. Deshalb wird der Beirat nunmehr von seinem


Selbsteinberufungsrecht


Gebrauch machen.


Sie erhalten in den Fonds (Leo VI, VIII, XII, XIV) in Kürze Einladungen zu Gesellschafterversammlungen in Präsenz, die noch im März in Nürnberg durchgeführt werden.


Auch für A L L E anderen Fonds sind diese Maßnahmen jetzt kurzfristig geplant. Wir, die Interessengemeinschaft IG Leo werden nicht weiter zuwarten, und uns Anleger vor allem auch nicht weiter hinhalten lassen, sondern jetzt konsequent im Interesse von uns Anlegern handeln. Dies betrifft auch Ihre Fonds Leo I, Fonds Leo II und Leo Fonds VII, die noch durch Antje Grieseler/Ralf Schamberger kontrolliert werden sowie ausnahmslos alle weiteren von der HTB kontrollierten Fonds.


Jetzt steht es an, dass in allen Fonds Gesellschafterversammlungen in Präsenz eingeladen und durchgeführt werden. Beteiligen Sie sich bitte an den Kosten und helfen Sie mit, die entsprechenden finanziellen Mittel hierfür bereit zu stellen, für alle Fonds Einladungen zu versenden, die erforderliche rechtliche Beratung sicherzustellen sowie Tagungsräume anzumieten u.v.m.


Geben Sie uns Ihre Stimme durch Erteilung der Originalvollmacht für Ihre Beteiligungen.


Jetzt sind wir Anleger am Zug und können dem haltlosen Treiben eines unqualifizierten und offensichtlich ausschließlich eigennützigen Fondsmanagements um Frau Grieseler und der HTB den Hahn zudrehen, damit wir in Zukunft die Erträge unserer Anlagen für uns als Ausschüttungen sichern.


W I R haben die Stimmenmehrheiten in allen Fonds in der Interessengemeinschaft IG-Leo gebündelt. In einigen Fonds stehen wir an der Schwelle zu qualifizierten Mehrheiten von über 75%. Umso mehr Stimmen wir bündeln, umso effizienter können wir unsere Anlegerinteressen durchsetzen. Bislang zeigen sich die verantwortlichen Auslandschweizer Wolfgang Wiesmann, Wolfgang Küster und Antje Grieseler wenig beeindruckt. Dabei stehen Sie mit dem Rücken an der Wand. Dieser Ignoranz der Anlegerinteressen wollen wir im Lichte der auch heute wieder offenbar gewordenen Missstände unsere Stimmengewalt gemeinsam entgegensetzen.


Unser Vollmachtsformular finden Sie auf unsere Webseite unter Mitglied werden/Vollmacht. Bitte beachten Sie unseren Hinweis zur Übersendung der Vollmacht auch im Original! Soweit Ihre Vollmacht bereits Anfang des letzten Jahres ausgestellt wurde, bitte erneuen Sie diese. Auch hierzu verweisen wir auf die Hinweise auf unserer Webseite.


FAZIT


Unsere Beiräte mit Ihnen, den vielen Unterstützern, haben Stand heute ganze Arbeit geleistet. Die Interessengemeinschaft IG Leo ist die erfolgreichste Vereinigung von geschädigten Anlegern. Wir stehen gemeinsam an der Schwelle endlich Transparenz zu schaffen. Wir Anleger haben jetzt die Möglichkeit, über eine eigene qualifizierte und anlegerorientierte Fondsgeschäftsführung zu entscheiden. Wir Anleger werden dadurch in Zukunft über unsere Ausschüttungen Kontrolle erlangen. Bleiben/Werden Sie ein Teil davon und unterstützen Sie die Interessengemeinschaft IG Leo proaktiv.


Vielen herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.

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